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Kennzeichenmitnahme bei Halter- und Fahrzeugwechsel: Ein Leitfaden

Bei einem Wechsel des Fahrzeugs oder des Halters besteht oft der Wunsch, die bestehenden Kennzeichen zu behalten. Dies ist möglich, erfordert jedoch spezifische Schritte, die je nach Zulassungsstelle variieren können. Einige Behörden bieten die direkte Mitnahme der Kennzeichen an, während andere alternative Verfahren wie die Reservierung von Wunschkennzeichen oder die Nutzung der i-Kfz-Plattform ermöglichen.

Kennzeichenmitnahme

Inhalt:

Alte Kennzeichen am neuen Fahrzeug: Möglichkeiten und Vorteile

Kennzeichenübernahme bei Halterwechsel

Vorteile der Beibehaltung alter Kennzeichen

Ummeldung: Vor Ort oder via i-Kfz

Kennzeichenmitnahme bei einem Umzug

Seit 2015 besteht die Möglichkeit, beim Umzug die bestehenden Kennzeichen zu behalten. Diese erleichtert den Ummeldeprozess erheblich. Allerdings sind spezifische Voraussetzungen und Einschränkungen zu beachten, um die Kennzeichen mitzunehmen und sie weiterhin zu verwenden.

Beim deutschlandweiten Mitnehmen von Kennzeichen sind einige Aspekte zu berücksichtigen:

  • Sobald das Fahrzeug abgemeldet wird, ist es nicht mehr möglich, die Kennzeichen zu behalten.
  • Bei einem Wechsel des Fahrzeughalters können auch die bestehenden Nummernschilder nicht übernommen werden.
  • Die Option zur Kennzeichenmitnahme besteht nur bis zur Abmeldung des Fahrzeugs. Falls das Fahrzeug erneut angemeldet werden soll, sind neue Kennzeichen erforderlich.

Kennzeichenübernahme bei Halterwechsel

Die Übernahme von Kennzeichen bei einem Halterwechsel ist je nach Zulassungsbezirk und behördlichen Richtlinien möglich. Doch die Regeln variieren. In einigen Fällen ist es gestattet, die bestehenden Kennzeichen zu behalten, während es in anderen Bezirken nicht möglich ist.

Vorteile der Beibehaltung alter Kennzeichen

Die Beibehaltung alter Kennzeichen bietet nicht nur finanzielle Vorteile, sondern auch praktische Aspekte. Neben der Einsparung von Kosten ermöglicht sie eine unkomplizierte Fortführung mit bekannten Schildern und erspart Zeit beim Ummeldeprozess.

Neben den finanziellen Gründen gibt es auch praktische Vorteile:

  • Kostenersparnis: Besonders vor Ort bei der Kennzeichenausgabe entstehen Kosten für die Anfertigung neuer Nummernschilder. Indem man die alten Kennzeichen weiterhin nutzt, lässt sich der Kauf neuer Kennzeichen vermeiden und somit Geld sparen.
  • Zeitersparnis: Die Beibehaltung der alten Kennzeichen bringt auch zeitliche Vorteile mit sich. Das Anstehen in der Schlange und der erneute Besuch in der Zulassungsstelle zur Ausstellung neuer Kennzeichen entfallen komplett.
  • Gewohnheit: Ähnlich wie bei einer bekannten PIN-Nummer. Die Beibehaltung der alten Kennzeichen bedeutet, dass keine Umgewöhnung erforderlich ist. Dies ist besonders vorteilhaft, insbesondere wenn die alten Nummernschilder persönlich bedeutend sind, wie beispielsweise beliebte Wunschkennzeichen.

Ummeldung: Vor Ort oder via i-Kfz

Die Ummeldung und die Mitnahme alter Kennzeichen können entweder persönlich in der Zulassungsstelle oder über die internetbasierte Fahrzeugzulassung i-Kfz erfolgen. Beide Verfahren unterscheiden sich in den erforderlichen Unterlagen und dem Ablauf des Prozesses. Die Wahl zwischen beiden Methoden hängt von individuellen Präferenzen und den Möglichkeiten der jeweiligen Zulassungsstelle ab.

Wenn eine Fahrzeugummeldung in der konventionellen Methode in der Zulassungsstelle erfolgt, werden die folgenden Unterlagen benötigt:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) oder Teil II (ehemals Fahrzeugbrief)
  • Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebestätigung
  • Elektronische Versicherungsnummer (eVB-Nummer)
  • Nachweis über die Hauptuntersuchung (HU) und gegebenenfalls die Abgasuntersuchung (AU)