Einzelbetriebserlaubnis für individuelle Fahrzeuge
Wenn Ihr Fahrzeug nicht über eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder eine Typengenehmigung verfügt, benötigen Sie möglicherweise eine Einzelbetriebserlaubnis, um es auf öffentlichen Straßen zu verwenden. Dieser Ratgeber erläutert, wann eine solche Erlaubnis erforderlich ist und welche Schritte dafür erforderlich sind.
Inhalt:
Wann wird eine Einzelbetriebserlaubnis benötigt?
Schritte zur Beantragung einer Einzelbetriebserlaubnis
Wann wird eine Einzelbetriebserlaubnis benötigt?
Eine Einzelbetriebserlaubnis ist erforderlich, wenn Ihr Fahrzeug eine spezielle Konstruktion aufweist oder nicht den Standards eines Serienfahrzeugs entspricht. Dies kann der Fall sein, wenn:
- Das Fahrzeug individuell angefertigt wurde.
- Es in einer Kleinserie produziert wurde.
- Es aus dem Ausland importiert wurde und keine EG-Typgenehmigung hat.
- Umfassende individuelle Umbauten durchgeführt wurden (z. B. Einbau einer Gasanlage, Änderungen am Fahrwerk).
- Das Fahrzeug einen speziellen Einsatzzweck hat.
- Die ABE erloschen ist, weil das Fahrzeug länger als 18 Monate abgemeldet war.
Schritte zur Beantragung einer Einzelbetriebserlaubnis
Der Prozess beginnt mit einem Gutachten, das von einer offiziell anerkannten Prüfstelle wie dem TÜV oder der DEKRA erstellt wird. Dieses Gutachten basiert auf EG-Richtlinien und den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).
Um die Einzelbetriebserlaubnis zu erhalten, müssen Sie anschließend zur Zulassungsstelle gehen und folgende Unterlagen vorlegen:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil I (falls vorhanden)
- Gutachten der technischen Prüfstelle (TÜV, DEKRA)
Die Kosten für die Ausstellung der Einzelbetriebserlaubnis (EBE), die in Form eines Fahrzeugscheins erfolgt, variieren je nach Verwaltungsaufwand und beginnen bei etwa 10,50 Euro.