Rote Kennzeichen: Einsatz und Voraussetzungen für Gewerbetreibende
Erfahren Sie hier alles Wissenswerte über rote Kennzeichen, die speziell für gewerbliche Verkäufer, Kfz- und Teilhersteller sowie Kfz-Händler und -Werkstätten bestimmt sind. Diese 06-Kennzeichen ermöglichen Probefahrten, Prüfungsfahrten und Überführungsfahrten, jedoch nur für gewerbliche Zwecke.
Inhalt:
Nutzungseinschränkungen und Strafen
Voraussetzungen für den Erhalt
Hintergrund und Merkmale
Ein rotes Nummernschild, auch als 06-Kennzeichen bekannt, spielt eine entscheidende Rolle für Überführungs-, Prüfungs- und Probefahrten. Im Gegensatz zum Kurzzeitkennzeichen ist es ausschließlich für gewerbliche Verkäufer bestimmt und unterliegt seit 2007 klaren Vorschriften, die in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung festgehalten sind.
Das Händlerkennzeichen ähnelt in Größe und Form einem regulären Kfz-Kennzeichen, hebt sich jedoch durch seine rote Farbe hervor. Die Zahlenfolge beginnt stets mit „06“, was diesem Kennzeichen den Namen „06-Kennzeichen“ einbrachte.
Nutzungsmöglichkeiten
1. Probefahrten: Diese dienen potenziellen Käufern dazu, die Funktionsfähigkeit eines Fahrzeugs zu testen, implizieren jedoch eine Kaufabsicht. Kostenlose Probefahrten zu Werbezwecken sind mit dem roten Kennzeichen nicht gestattet.
2. Prüfungsfahrten: Erlaubt sind Fahrten zur Überprüfung der Funktionstüchtigkeit eines Fahrzeugs durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer. Das rote Kennzeichen kann auch für Fahrten zur Hauptuntersuchung genutzt werden.
3. Überführungsfahrten: Nach dem Erwerb eines Fahrzeugs kann dieses innerhalb der Europäischen Union überführt werden, wobei das rote Kennzeichen zum Einsatz kommt.
Nutzungseinschränkungen und Strafen
Rote Kennzeichen dürfen nicht ausgeliehen werden, da der Versicherungsschutz ausschließlich für zugelassene Fahrten besteht. Die private Nutzung für beispielsweise Einkaufsfahrten ist untersagt. Die Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen dürfen ausschließlich für gewerbliche Zwecke genutzt werden.
Voraussetzungen für den Erhalt
Die Zuteilung eines roten Kennzeichens erfolgt nicht automatisch; es besteht kein Rechtsanspruch. Gewerbetreibende müssen ihre Zuverlässigkeit nachweisen, was durch verschiedene Dokumente wie Auszüge aus dem Bundeszentralregister, dem Gewerbezentralregister und dem Verkehrszentralregister belegt wird. Auch die Anmeldung eines Kfz-bezogenen Gewerbebetriebs ist erforderlich.
Beantragung und Kosten
Die Beantragung eines roten Kennzeichens erfolgt bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle. Hierfür werden verschiedene Unterlagen benötigt, darunter der Nachweis der Gewerbeanmeldung, Ausweise, und eine elektronische Versicherungsbestätigung. Die Kosten für die Prägung eines roten Nummernschilds variieren und sind oft in den Versicherungspaketen für Kfz-Betriebe enthalten.
Gültigkeit und Überwachung
Ein rotes Kennzeichen hat eine anfängliche Gültigkeitsdauer von einem Jahr, kann jedoch bei ordnungsgemäß geführten Fahrtenbüchern verlängert werden. Die Verwendung von roten Kennzeichen kann jederzeit unangemeldet überprüft werden, und falsche Angaben im Fahrzeugscheinheft oder Fahrtenbuch können zu Strafen führen. Missbrauch der 06-Kennzeichen wird als Straftat betrachtet.