Auto abmelden in einem anderen Kreis: Ein Leitfaden für die Außerbetriebsetzung
Wenn Sie Ihr Fahrzeug längere Zeit nicht nutzen möchten, es verkaufen oder verschrotten lassen wollen, ist die Abmeldung bei einer Kfz-Zulassungsstelle unumgänglich. Dieser Prozess, heute als „Außerbetriebsetzung“ bezeichnet, kann prinzipiell in jeder deutschen Stadt oder in jedem beliebigen Kreis durchgeführt werden. Es gibt jedoch einige wichtige Informationen und Nachteile, die Sie bei einer Abmeldung in einem kreisfremden Gebiet berücksichtigen sollten.
Inhalt:
Wirkungsdauer und Ablauf der Außerbetriebsetzung
Auto abmelden in einem anderen Kreis: Nachteile beachten
Erforderliche Unterlagen für die Außerbetriebsetzung in einem anderen Kreis
Wirkungsdauer und Ablauf der Außerbetriebsetzung
Die frühere Unterscheidung zwischen vorübergehender und endgültiger Stilllegung existiert aus Vereinfachungsgründen nicht mehr. Stattdessen erfolgt nun eine Außerbetriebsetzung, die mit einer 7-Jahres-Frist verbunden ist. Innerhalb dieser Frist kann das Fahrzeug mit einem gültigen Hauptuntersuchungsnachweis jederzeit wieder angemeldet werden. Sollte eine erneute Anmeldung nach Ablauf der Frist erfolgen, ist eine Vollabnahme durch anerkannte Prüfeinrichtungen wie TÜV oder DEKRA erforderlich.
Die Außerbetriebsetzung wird in der Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) vermerkt. Ein separates Dokument wird nicht mehr ausgestellt. Ihre aktuellen Kennzeichen werden beim Abmelden entwertet.
Eine endgültige Stilllegung erfolgt nur, wenn ein Nachweis über die Verschrottung des Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle vorgelegt wird. Dieser Nachweis wird von anerkannten Entsorgungsbetrieben ausgestellt.
Auto abmelden in einem anderen Kreis: Nachteile beachten
Grundsätzlich können Sie Ihr Auto bei jeder deutschen Kfz-Zulassungsstelle abmelden, unabhängig von Ihrem Wohnsitzbezirk. Allerdings erheben einige Zulassungsbehörden für kreisfremde Fahrzeuge einen Zuschlag von etwa 3 Euro, der zu den üblichen Abmeldegebühren von meist 7,70 Euro hinzukommt. Zudem besteht bei einer kreisfremden Abmeldung keine Möglichkeit, Ihr altes Kennzeichen zu reservieren.
Erforderliche Unterlagen für die Außerbetriebsetzung in einem anderen Kreis
Für die Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeugs in einer anderen Stadt oder einem anderen Kreis benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein)
- Kfz-Schilder
- Nur bei Verschrottung: Entsorgungsnachweis
Das Finanzamt (zuständig für die Kfz-Steuer) und die Kfz-Versicherung werden automatisch von der Zulassungsstelle über die Abmeldung informiert, sodass Sie sich bei diesen Institutionen nicht selbst melden müssen.
Tipp: Nach der Abmeldung dürfen Sie in der Regel noch bis zum Tagesablauf mit Ihrem Fahrzeug fahren, vorausgesetzt, es besteht eine Kfz-Haftpflichtversicherung.