Vorübergehende oder endgültige Kfz-Stilllegung: Ein Leitfaden
Wenn Sie Ihr Auto abmelden möchten, sei es aufgrund eines Fahrzeugwechsels, einer längeren Nichtnutzung oder aufgrund von altersbedingten Gründen, ist es wichtig, die Unterschiede zwischen einer vorübergehenden und endgültigen Kfz-Stilllegung zu kennen. Dieser Leitfaden bietet Ihnen alle Informationen zum Ablauf und den erforderlichen Schritten.
Inhalt:
Außerbetriebsetzung: Das Ende der vorübergehenden und endgültigen Kfz-Stilllegung
Erforderliche Unterlagen für die endgültige Kfz-Stilllegung
Außerbetriebsetzung: Das Ende der vorübergehenden und endgültigen Kfz-Stilllegung
Mit dem Inkrafttreten des neuen Zulassungsrechts am 1. März 2007 wurde die Unterscheidung zwischen vorübergehender und endgültiger Kfz-Stilllegung aufgehoben. Bei der Abmeldung Ihres Fahrzeugs müssen Sie sich nicht mehr für eine der beiden Optionen entscheiden. Die Standardabmeldung bewirkt heute automatisch eine Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs für sieben Jahre. Innerhalb dieses Zeitraums kann es jederzeit durch Vorlage einer gültigen Hauptuntersuchung wieder angemeldet werden. Die endgültige Außerbetriebsetzung ist nur im Fall einer Verschrottung möglich. In diesem Fall verlangt die Zulassungsstelle einen Verwertungsnachweis, den ausschließlich zertifizierte Kfz-Entsorgungsbetriebe ausstellen.
Erforderliche Unterlagen für die endgültige Kfz-Stilllegung
Wenn Sie Ihr Fahrzeug verschrottet haben und es endgültig außer Betrieb setzen möchten, benötigen Sie folgende Unterlagen, um eine Kfz-Zulassungsstelle aufzusuchen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Kennzeichenschilder
- Verwertungsnachweis des Entsorgungsbetriebs
Die Abmeldung beim Finanzamt und der Kfz-Versicherung erfolgt automatisch im Rahmen dieses Vorgangs.
Tipp: Die Außerbetriebsetzung können Sie bei jeder deutschen Kfz-Zulassungsstelle durchführen. Beachten Sie jedoch, dass für kreisfremde Fahrzeuge möglicherweise etwas höhere Gebühren anfallen.