Bußgeld-Änderung 2024: Verschärfte Strafen für Autofahrer im Grenzverkehr
Ein wütender Autofahrer und ein Bußgeldbescheid. Die Bußgeld-Änderung für Autofahrer ab 2024 verspricht höhere Strafen. Deutschland und die Schweiz gehen bald Hand in Hand, um grenzübergreifende Verstöße effektiver zu ahnden. Die neuen Regelungen, voraussichtlich ab Anfang 2024 in Kraft, bedeuten eine drastische Erhöhung der Bußgelder für Raser und Falschparker.
Inhalt:
Bußgeld-Änderung 2024: Vollstreckung von Schweizer Bußgeldern in Deutschland
Bußgeld-Änderung 2024: Höhere Strafen für Temposünder und Falschparker
Bußgeld-Änderung 2024: Vollstreckung ab bestimmter Summe
Bußgeld-Änderung 2024: Vollstreckung von Schweizer Bußgeldern in Deutschland
Raser und Falschparker müssen ab 2024 tiefer in die Tasche greifen, da Bußgelder aus der Schweiz in Deutschland vollstreckt werden können. Bisher konnten Verbraucher Bußgelder aus der Schweiz ignorieren, da Zahlungen von Nicht-EU-Ländern hierzulande nicht durchgesetzt wurden – es sei denn, es erfolgte eine erneute Einreise. Mit der bevorstehenden Bußgeld-Änderung gibt der ADAC den Rat, Bußgelder aus der Schweiz ernst zu nehmen.
Bußgeld-Änderung 2024: Höhere Strafen für Temposünder und Falschparker
Angesichts der höheren Bußgelder in der Schweiz für Temposünder und Falschparker im Vergleich zu Deutschland sollten Autofahrer besonders vorsichtig sein. Die Bußgeldsätze variieren je nach Geschwindigkeitsüberschreitung. Hier ein Überblick über die aktuellen Bußgelder (Stand: 28. Dezember 2023) laut bussgeldkatalog.net und bussgeldkatalog.org:
- 11 bis 15 km/h: 68,50 Euro (Deutschland) / 100 Schweizer Franken / 107,06 Euro (umgerechnet)
- 16 bis 20 km/h: 88,50 Euro (Deutschland) / 160 Schweizer Franken / 171,29 Euro (umgerechnet)
- 21 bis 25 km/h: 128,50 Euro (Deutschland) / Anzeige (Schweiz)
- 26 bis 30 km/h: 178,50 Euro und 1 Punkt (Deutschland) / Anzeige (Schweiz)
- 31 bis 40 km/h: 228,50 Euro und 1 Punkt (Deutschland) / Anzeige (Schweiz)
Bußgeld-Änderung 2024: Vollstreckung ab bestimmter Summe
Die Bußgeld-Änderung betrifft nicht nur deutsche Autofahrer, sondern auch Schweizer, die sich nicht an die Verkehrsregeln halten. Damit eine Strafe in beiden Ländern vollstreckt werden kann, muss das Bußgeld die Bagatellgrenze von 70 Euro in Deutschland bzw. 80 Schweizer Franken in der Schweiz übersteigen, so der ADAC. Ab dieser Summe erfolgt die Vollstreckung der Bußgelder.