Verbandskasten und Warnweste im Auto: Sicherheitsvorschriften im Überblick
Die ordnungsgemäße Ausstattung eines Fahrzeugs mit Notfallausrüstung ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch entscheidend für die Sicherheit im Straßenverkehr. Sowohl der Verbandskasten als auch die Warnweste sind dabei zentrale Bestandteile der Fahrzeugausstattung. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Vorschriften Sie bezüglich Verbandskasten und Warnweste beachten müssen, um sich und andere Verkehrsteilnehmer zu schützen..
Inhalt:
Verbandskasten – Was muss ich beachten?
Warnweste ist seit Juli 2014 Pflicht
Verbandskasten – Was muss ich beachten?
Es kommt häufig vor, dass Autofahrer mit veralteten oder abgelaufenen Verbandskästen unterwegs sind. Diese werden selten benötigt, und ihre Aktualität gerät leicht in Vergessenheit. Seit Anfang 2014 gibt es eine geänderte DIN-Norm für den Verbandskasten, die unter anderem die Mitführung von Feuchttüchern für die Hautreinigung und ein 14-teiliges Pflasterset vorschreibt. Falls Ihr Verbandskasten noch gültig ist, können Sie ihn bis zum Verfallsdatum verwenden. Doch wenn das Verfallsdatum überschritten ist, empfiehlt sich der Kauf eines Modells, das der aktuellen Norm entspricht. Ab 2015 werden nur noch Erste-Hilfe-Kästen verkauft, die dieser Norm genügen.
Warnweste ist seit Juli 2014 Pflicht
Seit dem 1. Juli 2014 besteht in Deutschland die Pflicht, eine Warnweste im Fahrzeug mitzuführen. Diese Vorschrift gilt auch in den meisten Nachbarländern. Unabhängig von der Anzahl der Mitfahrer muss in jedem Fahrzeug mindestens eine Warnweste vorhanden sein. Es ist jedoch ratsam, für jeden Mitfahrer eine Warnweste mitzuführen, da dies die Sicherheit im Falle einer Panne oder eines Unfalls erhöht.
Die Warnweste unterliegt bestimmten Normen und muss gelb, orange oder rot-orange sein. Zwei reflektierende Streifen im unteren Bereich sind vorgeschrieben. Warnwesten sind in verschiedenen Ausführungen und Größen erhältlich, von preiswerten Modellen bis hin zu hochwertigen Varianten. Eine platzsparende Aufbewahrung im Handschuhfach oder unter den Sitzen ist ratsam, da Sie so im Falle einer Notsituation schnell darauf zugreifen können.
Motorräder und Wohnmobile sind von der Warnwestenpflicht ausgenommen. In anderen Fahrzeugen müssen Fahrer bei Verstößen mit einem Verwarnungsgeld rechnen. In Deutschland beträgt dieses bis zu 35 Euro, während es in anderen Ländern sogar bis zu 70 Euro betragen kann.
Investieren Sie in die Notfallausrüstung Ihres Fahrzeugs, um nicht nur mögliche Bußgelder zu vermeiden, sondern auch das Wohl und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Eine gut ausgestattete Notfallausrüstung ist ein Beitrag zu einem sicheren Straßenverkehr. Gute Fahrt!