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Führerscheinstelle: Aufgaben und Kontaktinformationen

Eine zentrale Führerscheinstelle für Deutschland gibt es nicht, stattdessen gibt es in Städten und Landkreisen entsprechende Behörden. Zahlreiche Vorschriften und Gesetze sorgen für Sicherheit im deutschen Straßenverkehr. Die Umsetzung der Paragraphen bzw. die Überprüfung, ob diese auch tatsächlich eingehalten werden, fällt dabei in den Aufgabenbereich von Polizei und Behörden. Für Angelegenheiten, welche die Fahrerlaubnis betreffen, ist dabei die Führerscheinstelle – die offiziell den Namen „Fahrerlaubnisbehörde“ trägt, zuständig.

Doch welche Aufgaben übernimmt die Institution konkret? Ist bei der Führerscheinstelle beispielsweise das Umschreiben der Fahrerlaubnis möglich oder können Sie dort eine Fahrerkarte beantragen? Und entscheidet die Fahrerlaubnisbehörde, wer eine MPU absolvieren muss? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: Führerscheinstelle

Was ist eine Fahrerlaubnisbehörde?
Bei der Fahrerlaubnisbehörde bzw. Führerscheinstelle handelt es sich um eine sogenannte Verwaltungsstelle, die für verschiedene Angelegenheiten rund um die Fahrerlaubnis zuständig ist.
Welche Aufgaben übernimmt die Führerscheinstelle?
Die Führerscheinbehörde ist unter anderem die richtige Anlaufstelle, wenn es darum geht, den Führerschein umzutauschen, zu verlängern oder zu erweitern. Darüber hinaus können Sie dort die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis beantragen oder einen ausländischen Führerschein umschreiben lassen.
Ordnet die Führerscheinstelle eine Überprüfung der Fahrtauglichkeit an?
Personen, die eine MPU absolvieren müssen, erhalten eine entsprechende Aufforderung üblicherweise von der Führerscheinstelle. Dabei befolgen die Behörde bzw. die Mitarbeiter die gesetzlichen Vorgaben oder führen richterliche Anordnungen aus.
Fuehrerscheinstelle

Inhalt:

Erteilung der Fahrerlaubnis

Gewerbliche Beförderung, Fahrschul- und Fahrlehrerangelegenheiten

Maßnahmen zur Fahreignung

Kontaktinformationen der Führerscheinstellen für die 10 größten Städte:

Richtig vorbereitet zur Führerscheinstelle!

Erteilung der Fahrerlaubnis

Wer in Deutschland ein Kfz steuern möchte, benötigt dafür eine entsprechende Fahrerlaubnis. Für den Erwerb dieser schreibt der Gesetzgeber die Ausbildung in der Fahrschule vor. Aber auch darüber hinaus gilt es verschiedene Vorgaben zu beachten. So lassen sich die theoretische und praktische Prüfung nur absolvieren, wenn dafür eine amtliche Genehmigung vorliegt. Aus diesem Grund ist es notwendig, im Vorfeld bei der Fahrerlaubnisbehörde einen Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis zu stellen.

Zum Aufgabenbereich der Erteilung gehören darüber hinaus aber noch weitere Vorgänge wie etwa die Eintragung von Begleitpersonen beim begleiteten Fahren ab 17 Jahren (BF17). Ebenso müssen Sie zur Führerscheinstelle, wenn der Umtausch eines alten Führerscheins in den EU-Kartenführerschein erfolgen soll, Sie den Führerschein verloren haben, eine Erweiterung der Fahrerlaubnisklassen einzutragen ist oder Sie befristete Führerscheinklassen verlängern wollen. Auch für die Umschreibung ausländischer Führerscheine und die Ausstellung internationaler Führerscheine müssen Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde wenden.

Neben der Ersterteilung der Fahrerlaubnis gibt es auch die Neuerteilung. Diese ist nach dem Fahrerlaubnisentzug zu beantragen, wobei die Bewilligung in der Regel an verschiedene Bedingungen geknüpft ist. So muss zum Beispiel die Sperrzeit, die zwischen 6 Monaten und 5 Jahren betragen kann, verstrichen sein. Zudem kann ein Nachweis der Fahreignung erforderlich sein, welcher mithilfe einer MPU zu erbringen ist.

Haben Sie die Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragt und müssen Sie eine MPU absolvieren, kann es durchaus sinnvoll sein, bei der Führerscheinstelle eine Akteneinsicht zu beantragen. Dadurch erfahren Sie, welche Informationen der Gutachter über Sie erhält und können sich umfassend vorbereiten.

Gewerbliche Beförderung, Fahrschul- und Fahrlehrerangelegenheiten

Für Personen, die aus gewerblichen Gründen im Straßenverkehr unterwegs sind, ist die Fahrerlaubnisbehörde ebenfalls eine wichtige Anlaufstelle. Denn diese ist unter anderem zuständig für:

  • Fahrgastbeförderungsschein
  • Ortskenntnisprüfung für Taxis
  • Fahrtenschreiberkarten (Fahrer-, Unternehmens- und Werkstattkarten)

Auch die Angelegenheiten von Fahrschulen und Fahrlehrern fallen in den Aufgabenbereich der Führerscheinstelle. Dazu gehört etwa die Überwachung der Fahrschulen und der allgemeinen Pflichten der Fahrlehrer. Darüber hinaus ist die Fahrerlaubnisbehörde auch dafür verantwortlich, eine Fahrschulerlaubnis zu erteilen und kann diese ggf. auch widerrufen.

Maßnahmen zur Fahreignung

Zeigen Verkehrsteilnehmer aufgrund von Aggressionen, Alkohol, Drogen oder Medikamentenmissbrauch Auffälligkeiten, muss die Fahrerlaubnisbehörde die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen überprüfen. In der Regel wird dafür eine MPU angeordnet. Gleiches gilt auch, wenn Personen 8 oder mehr Punkte beim Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg angesammelt haben.

Ebenso sind von Seiten der Behörde Maßnahmen zu ergreifen, wenn Fahranfänger in der Probezeit Auffälligkeiten zeigen. So führt ein Fehlverhalten, welches als A-Verstoß gewertet wird, zu einer Verlängerung der Probezeit auf insgesamt 4 Jahre und bei drei schwerwiegenden Verfehlungen ist die Fahrerlaubnis zu widerrufen.

Damit wären wir auch beim wohl unschönsten Grund für einen Kontakt mit der Führerscheinstelle angekommen: der Entziehung der Fahrerlaubnis. Wann dies der Fall ist, schreibt der Gesetzgeber konkret vor. Die Sachbearbeiter entscheiden dies also nicht nach persönlichen Präferenzen oder willkürlich. Stattdessen ist die Fahrerlaubnisbehörde lediglich dafür zuständig, gerichtliche Anordnungen oder anderweitige Entscheidungen umzusetzen.

Wichtig! Auch medizinische Gründe können dazu führen, dass die Behörden an der Fahreignung zweifeln. So kann es sein, dass Sie bei der Führerscheinstelle ein ärztliches Gutachten vorlegen müssen, wenn Sie zum Beispiel an Diabetes, einem mangelnden Seh- bzw. Hörvermögen, einer Bewegungsbehinderung oder Suchterkrankungen leiden.

Kontaktinformationen der Führerscheinstellen für die 10 größten Städte:

  1. Berlin

    • Adresse: Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten – Fahrerlaubnisbehörde, Puttkamerstraße 16 – 18, 10969 Berlin
    • Telefon: (030) 90269-2300
    • Fax: (030) 9028-3452
    • Homepage: service.berlin.de
  2. Hamburg

  3. München

    • Adresse: Kreisverwaltungsreferat (KVR), Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde, Garmischer Straße 19/21, 81373 München
    • Telefon: (089) 233-96090
    • Fax: (089) 233-68757
    • Homepage: muenchen.de
  4. Köln

    • Adresse: Führerscheinstelle, Kalk Karree, Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln
    • Postfach: 10 35 64, 50475 Köln
    • Telefon: (0221) 221-26155
    • Fax: (0221) 221-22300
    • Homepage: stadt-koeln.de
  5. Frankfurt am Main

    • Adresse: Ordnungsamt – Führerscheinstelle, Am Römerhof 19, 60486 Frankfurt am Main
    • Telefon: (069) 212-42334
    • Fax: (069) 212-9743230
    • Homepage: frankfurt.de
  6. Stuttgart

    • Adresse: Führerscheinstelle, Krailenshaldenstraße 32, 70469 Stuttgart
    • Postanschrift: Amt für öffentliche Ordnung, Führerscheinstelle, 70161 Stuttgart
    • Telefon: (0711) 216-98189
    • Fax: (0711) 216-98170
    • Homepage: stuttgart.de
  7. Düsseldorf

    • Adresse: Landeshauptstadt Düsseldorf – Straßenverkehrsamt, Höherweg 101, 40200 Düsseldorf
    • Telefon: (0211) 8991
    • Fax: (0211) 8929107
    • Homepage: duesseldorf.de
  8. Leipzig

    • Adresse: Fahrerlaubnisbehörde, Technisches Rathaus, Haus A, Prager Straße 118 -136, 04317 Leipzig
    • Postanschrift: Stadt Leipzig, Ordnungsamt, Sachgebiet Fahrerlaubnisangelegenheiten, 04092 Leipzig
    • Telefon: (0341) 123-8562
    • Fax: (0341) 123-8580
    • Homepage: leipzig.de
  9. Dortmund

    • Adresse: Fahrerlaubnisbehörde Dortmund, Südwall 2-4, 44137 Dortmund
    • Telefon: (0231) 50-13332
    • Fax: (0231) 50-26428
    • Homepage: rathaus.dortmund.de
  10. Essen

    • Adresse: Stadt Essen Kraftfahrzeugzulassungen und Fahrerlaubnisse, Kaiser-Otto-Platz 1-5, 45276 Essen
    • Telefon: (0201) 883-3999
    • Fax: (0201) 883-3599
    • Homepage: service.essen.de

Richtig vorbereitet zur Führerscheinstelle!

Um sich selbst einiges an Stress zu ersparen, ist es sinnvoll, den Besuch bei der Fahrerlaubnisbehörde gründlich zu planen. So sollten Sie, um lange Wartezeiten zu vermeiden, vorab einen Termin bei der Führerscheinstelle vereinbaren. Möglich ist dies vielerorts über die Internetseiten der Behörden oder auch per Telefon.

Stellen Sie zudem sicher, dass Sie alle von der Führerscheinstelle benötigten Unterlagen bereits parat haben, damit eine Antragsstellung problemlos möglich ist. Auch dabei ist es ratsam, sich vorab auf dem Internetauftritt zu informieren. Denn dort finden Sie unter anderem Anträge zum Herunterladen, Listen mit den notwendigen Dokumenten sowie Angaben zur Bearbeitungsdauer und den anfallenden Kosten.

Ist es Ihnen nicht möglich, selbst bei der Behörde zu erscheinen, können Sie bei vielen Angelegenheiten einer anderen Person für die Führerscheinstelle eine Vollmacht ausstellen. Dadurch kann zum Beispiel der Ehepartner, ein Verwandter oder ein Freund Ihren Führerschein stellvertretend für Sie abholen oder in Ihrem Namen einen Antrag einreichen.

Übrigens! Bei einem Umzug müssen Sie nicht zur Führerscheinstelle, um die Adresse zu ändern. Denn die Anschrift ist auf dem Dokument nicht mehr verzeichnet. Auch bei einer Namensänderung aufgrund von Heirat oder Scheidung können Sie grundsätzlich auf Änderung verzichten, solange Sie sich mit dem Personalausweis oder dem Reisepass bei einer Verkehrskontrolle ausweisen können.

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