Skip to main content

Leitfaden zur Zulassung von importierten Anhängern: Rechtliche Besonderheiten & Tipps

Importierte Anhänger in Deutschland

Einleitung

Der Import von Anhängern aus dem Ausland kann eine attraktive Option sein, insbesondere wenn man ein bestimmtes Modell sucht oder von einem günstigen Angebot profitieren möchte. Doch bevor man mit seinem neuen Anhänger auf deutschen Straßen fahren darf, sind einige wichtige Schritte notwendig. Dieser Leitfaden soll Ihnen dabei helfen, die Zulassung Ihres importierten Anhängers erfolgreich und stressfrei durchzuführen. Besonders werden dabei die rechtlichen Besonderheiten beleuchtet, die es bei der Zulassung von Anhängern zu beachten gilt, die aus dem Ausland importiert wurden.

1. Vor dem Import: Was sollte beachtet werden?

Bevor Sie sich für den Kauf eines Anhängers im Ausland entscheiden, sollten Sie sich über einige grundlegende Dinge im Klaren sein. Zunächst ist es wichtig, die Zulassungsfähigkeit des Anhängers in Deutschland zu prüfen. Hierzu zählen unter anderem folgende Punkte:

  • Technische Vorschriften: In Deutschland gelten bestimmte technische Anforderungen, die jeder Anhänger erfüllen muss, um eine Zulassung zu erhalten. Dazu gehören unter anderem die Bremssysteme, Beleuchtungseinrichtungen und die allgemeine Bauart des Anhängers. Vergewissern Sie sich, dass der Anhänger diesen Anforderungen entspricht oder nachträglich angepasst werden kann.
  • Dokumentation: Stellen Sie sicher, dass alle relevanten Dokumente vorhanden sind. Dazu zählen unter anderem das Certificate of Conformity (COC), das in der EU für die meisten Fahrzeuge und Anhänger ausgestellt wird, oder eine Einzelgenehmigung, wenn der Anhänger außerhalb der EU erworben wurde. Auch eine Rechnung oder ein Kaufvertrag sollte vorhanden sein.
  • Zoll und Einfuhrabgaben: Beim Import eines Anhängers aus einem Nicht-EU-Land fallen in der Regel Zollgebühren und Einfuhrumsatzsteuer an. Diese sollten im Vorfeld kalkuliert werden, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

2. Der Importprozess: Schritte nach der Ankunft des Anhängers

Nach dem Import Ihres Anhängers nach Deutschland stehen verschiedene Schritte an, um eine erfolgreiche Zulassung zu gewährleisten:

  • Zollabfertigung: Wenn der Anhänger aus einem Nicht-EU-Land importiert wurde, müssen Sie diesen zunächst beim Zoll anmelden. Nach der Zahlung der Zollgebühren und der Einfuhrumsatzsteuer erhalten Sie eine Zollquittung, die Sie für die Zulassung benötigen.
  • Technische Überprüfung: Vor der Zulassung muss der importierte Anhänger von einer autorisierten Prüfstelle wie dem TÜV, DEKRA oder einer anderen anerkannten Prüforganisation auf seine Verkehrssicherheit geprüft werden. Dies gilt insbesondere, wenn der Anhänger keine EU-Typgenehmigung besitzt. Bei dieser Überprüfung wird geprüft, ob der Anhänger den deutschen Vorschriften entspricht. Ggf. sind Nachrüstungen notwendig.
  • Gutachten für Einzelfahrzeuge: Falls der Anhänger keine EU-weite Typgenehmigung besitzt, benötigen Sie ein Gutachten nach §21 StVZO. Dieses wird ebenfalls von einer technischen Prüfstelle ausgestellt und dient als Nachweis dafür, dass der Anhänger den deutschen Straßenverkehrsvorschriften entspricht.

3. Die Zulassung des importierten Anhängers: Schritt-für-Schritt

Sobald der Anhänger alle technischen Prüfungen bestanden hat, können Sie mit der eigentlichen Zulassung beginnen. Der Prozess umfasst folgende Schritte:

  • Zulassungsstelle aufsuchen: Vereinbaren Sie einen Termin bei der Zulassungsstelle Ihres Wohnsitzes. Denken Sie daran, alle erforderlichen Dokumente mitzubringen, darunter das COC, das Gutachten, den Kaufvertrag, die Zollquittung (falls relevant), den Nachweis über die technische Überprüfung und einen gültigen Personalausweis.
  • Wunschkennzeichen reservieren: Wenn Sie Ihrem Anhänger ein individuelles Kennzeichen geben möchten, können Sie vorab online ein Wunschkennzeichen reservieren. Ein Wunschkennzeichen bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihr Fahrzeug mit einer persönlichen Note zu versehen.

    Sie können ein solches Wunschkennzeichen noch heute auf unserer Website reservieren.

    Wunschkennzeichen reservieren

  • Kennzeichen anfertigen lassen: Nachdem Sie das Kennzeichen bei der Zulassungsstelle erhalten haben, können Sie dieses bei einem Schildermacher in Ihrer Nähe prägen lassen. Achten Sie darauf, dass das Kennzeichen den deutschen Normen entspricht und korrekt montiert wird.
  • Versicherung abschließen: Bevor der Anhänger zugelassen wird, benötigen Sie eine Versicherung für diesen. Es ist ratsam, sich im Vorfeld über die verschiedenen Anbieter und Tarife zu informieren, um die passende Versicherung für Ihren Anhänger abzuschließen.
  • Zulassungsgebühren entrichten: Die Kosten für die Zulassung setzen sich aus verschiedenen Gebühren zusammen, darunter die Bearbeitungsgebühren der Zulassungsstelle, die Kosten für das Kennzeichen und ggf. die Gebühren für das Gutachten und die technische Prüfung. Diese variieren je nach Region und Art des Anhängers.

4. Rechtliche Besonderheiten bei der Zulassung von importierten Anhängern

Die Zulassung eines importierten Anhängers bringt einige rechtliche Besonderheiten mit sich, die es zu beachten gilt:

  • Unterschiede bei der EU- und Nicht-EU-Zulassung: Anhänger aus EU-Ländern haben in der Regel eine EU-Typgenehmigung, die die Zulassung in Deutschland erleichtert. Bei Anhängern aus Nicht-EU-Ländern hingegen sind häufig zusätzliche Prüfungen und Gutachten notwendig, um die Zulassung zu erhalten.
  • Zollbestimmungen: Bei Anhängern aus Nicht-EU-Ländern fallen Zoll und Einfuhrumsatzsteuer an. Diese müssen vor der Zulassung entrichtet werden, andernfalls kann der Anhänger nicht zugelassen werden.
  • Technische Anpassungen: In einigen Fällen kann es notwendig sein, technische Änderungen am Anhänger vorzunehmen, um die deutschen Vorschriften zu erfüllen. Dies kann z.B. die Nachrüstung eines ABS-Systems oder die Anpassung der Beleuchtung betreffen.
  • Besondere Genehmigungen: Für bestimmte Anhänger, wie z.B. Spezialanhänger oder sehr alte Modelle, können zusätzliche Genehmigungen erforderlich sein. Hierzu sollten Sie sich im Vorfeld bei der zuständigen Zulassungsstelle oder einer technischen Prüfstelle erkundigen.

5. Häufige Probleme und Lösungen bei der Zulassung von importierten Anhängern

Es kann vorkommen, dass bei der Zulassung von importierten Anhängern Probleme auftreten. Hier sind einige häufige Herausforderungen und mögliche Lösungen:

  • Fehlende Dokumente: Wenn Dokumente wie das COC oder der Kaufvertrag fehlen, kann die Zulassung verzögert oder verweigert werden. In solchen Fällen sollten Sie versuchen, die fehlenden Unterlagen vom Verkäufer im Ausland zu beschaffen.
  • Technische Mängel: Wird bei der technischen Überprüfung ein Mangel festgestellt, muss dieser behoben werden, bevor der Anhänger zugelassen werden kann. Informieren Sie sich vorab, welche technischen Anforderungen in Deutschland gelten, um unnötige Kosten zu vermeiden.
  • Lange Bearbeitungszeiten: In manchen Fällen kann es zu längeren Wartezeiten bei der Zulassung kommen, insbesondere wenn zusätzliche Gutachten erforderlich sind. Planen Sie genügend Zeit ein und bereiten Sie sich darauf vor, dass der Prozess mehrere Wochen dauern kann.

6. Fazit

Die Zulassung eines importierten Anhängers erfordert sorgfältige Vorbereitung und die Beachtung einiger rechtlicher Besonderheiten. Wenn Sie sich frühzeitig über die notwendigen Schritte informieren und alle erforderlichen Dokumente und Nachweise bereithalten, steht einer erfolgreichen Zulassung nichts im Wege. Achten Sie besonders auf die technischen Anforderungen und prüfen Sie, ob der Anhänger den deutschen Vorschriften entspricht oder nachgerüstet werden muss. Nutzen Sie auch die Möglichkeit, ein Wunschkennzeichen zu reservieren, um Ihrem Anhänger eine persönliche Note zu verleihen.

Durch die Beachtung der oben genannten Punkte und eine sorgfältige Planung wird der Zulassungsprozess reibungslos verlaufen, und Sie können Ihren neuen Anhänger schon bald im Straßenverkehr nutzen.

Prüfen Sie jetzt die Verfügbarkeit für Ihr Wunschkennzeichen: