Betriebserlaubnis für zulassungsfreie Fahrzeuge: Dokumente, Verlust und Beantragung
In Deutschland unterscheidet man zwischen zulassungspflichtigen und zulassungsfreien Fahrzeugen. Letztere umfassen Krafträder und spezielle Arbeitsgeräte wie Stapler oder Radlader. Bei diesen Fahrzeugen ersetzt die Betriebserlaubnis die Zulassungsbescheinigung und ist essenziell für die Teilnahme am Verkehr. Dieser Ratgeber beleuchtet den Inhalt dieses Dokuments und gibt Aufschluss über die Vorgehensweise bei Verlust oder Diebstahl.
Inhalt:
Verlust oder Diebstahl einer Betriebserlaubnis
Beantragung der neuen Betriebserlaubnis
Herstellerermittlung des Fahrzeugs
Form der Betriebserlaubnis
In Deutschland existiert keine einheitliche Form für die Betriebserlaubnis. Wesentlich sind technische Fahrzeugdaten und etwaige Beschränkungen. Typische Varianten sind:
- Konformitätserklärung (CoC)
- Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) des Kraftfahrtbundesamtes
- Gutachten von Prüfstellen für eine Einzelgenehmigung oder Betriebserlaubnis gemäß § 21 StVZO
Verlust oder Diebstahl einer Betriebserlaubnis
Ein Verlust oder Diebstahl erfordert eine Neuausstellung. Bei Diebstahl ist eine Anzeige bei der Polizei zwingend. Bei Verlust muss der Verursacher persönlich bei der Zulassungsstelle erscheinen und eine eidesstattliche Versicherung abgeben. Ist der Verursacher nicht der Halter, muss dieser zusätzlich nachweisen, dass er über den Verlust informiert ist und der Neuausstellung zustimmt.
Beantragung der neuen Betriebserlaubnis
Erforderliche Dokumente für zulassungsfreie, kennzeichenpflichtige Fahrzeuge:
- Personalausweis/Reisepass
- Fahrzeughalterbestätigung
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Nachweis der HU
Für zulassungsfreie, nicht kennzeichenpflichtige Fahrzeuge:
- Personalausweis/Reisepass
- Fahrzeughalterbestätigung
- Bestätigung der Verkehrssicherheit (Kfz-Werkstatt/Sachverständiger)
- Eigentumsnachweis
- Vollgutachten einer Prüfstelle bei fehlendem Hersteller
Auftauchen der verlorenen Betriebserlaubnis muss gemeldet werden.
Herstellerermittlung des Fahrzeugs
Der Hersteller kann über die Felgen des Fahrzeugs ermittelt werden. Wenn der Name nicht erkennbar ist, kann eine fünfstellige Nummer auf der Felge bei einer Anfrage beim Kraftfahrtbundesamt hilfreich sein. Falls der Hersteller nicht mehr existiert, ist ein Vollgutachten zur Neuausstellung bei der Zulassungsstelle erforderlich.