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Verlust des Fahrzeugbriefs: Kosten, Schritte und mehr im Überblick

Was tun, wenn der Fahrzeugbrief verschwunden ist? Erfahren Sie hier alles Wissenswerte rund um den Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II. Welche Maßnahmen sind zu ergreifen, wenn der Fahrzeugbrief nicht mehr auffindbar ist? Welche finanziellen Aufwendungen und wie lange dauert es, einen neuen Fahrzeugbrief zu erhalten?

FAQ bei Verlust des Fahrzeugbriefs: Wichtige Fragen und Antworten

Fahrzeugbrief verloren – was tun?
Melden Sie den Verlust bei der Zulassungsstelle, geben Sie eine eidesstattliche Verlusterklärung ab und beantragen Sie einen neuen Fahrzeugbrief.
Kosten für einen neuen Fahrzeugbrief nach Verlust:
Etwa 80 Euro (ungefähr 70 Euro für die Zulassungsbescheinigung Teil II und 10 Euro für die Zulassungsbescheinigung Teil I, die ebenfalls neu ausgestellt werden muss).
Darf ich ohne Fahrzeugbrief noch fahren?
Ja, das ist möglich. Verkauf und Abmeldung sind jedoch nicht durchführbar.
Beantragung eines neuen Fahrzeugbriefs – wie lange dauert das?
Der Antragsprozess ist zügig. Die Ausstellung des neuen Kfz-Briefs dauert etwa 6 bis 8 Wochen. (Beinhaltet die Veröffentlichung des Verlusts im Bundesverkehrsblatt und die Ausstellung des neuen Briefs)
Ich habe nie den Fahrzeugbrief besessen. Ist das möglich?
Ja, bei finanzierten oder geleasten Fahrzeugen liegt die Zulassungsbescheinigung Teil II möglicherweise bei der (Leasing-)Bank oder einem Kreditinstitut.
Fahrzeugbrief verloren

Inhalt:

Fahrzeugbrief vs. Fahrzeugschein: Grundlegende Unterschiede

Fahrzeugbrief verloren oder gestohlen?

Beantragung eines neuen Fahrzeugbriefs – Verfahren und Dauer

Kosten für einen neuen Fahrzeugbrief nach Verlust

Fazit: Sicherheit durch Aufbewahrung der Zulassungsbescheinigung Teil II

Fahrzeugbrief vs. Fahrzeugschein: Grundlegende Unterschiede

Seit Oktober 2015 tragen die Fahrzeugpapiere die Bezeichnung „Zulassungsbescheinigung Teil I“ und „Zulassungsbescheinigung Teil II“. Trotz der neuen Bezeichnungen behalten sie ihre ursprüngliche Funktion, wie im § 12 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung festgehalten. Während der Fahrzeugschein der Identifikation eines zulassungspflichtigen Fahrzeugs dient, zeigt der Fahrzeugbrief die Eigentumsverhältnisse bzw. den Besitzer an. Der Fahrzeugschein sollte im Auto aufbewahrt werden, der Fahrzeugbrief jedoch separat.

Fahrzeugbrief verloren oder gestohlen?

Die notwendigen Maßnahmen variieren je nachdem, ob der Fahrzeugbrief gestohlen wurde oder einfach verloren gegangen ist. Bei Diebstahl muss umgehend die Polizei informiert werden, um Missbrauch der Fahrzeugpapiere zu verhindern. Zudem sollte überprüft werden, ob der Fahrzeugbrief überhaupt jemals im Besitz war. Bei finanzierten oder geleasten Fahrzeugen liegt die Zulassungsbescheinigung Teil II möglicherweise bei der (Leasing-)Bank oder einem Kreditinstitut. Möglicherweise wurde der Fahrzeugbrief also nie persönlich besessen.

Beantragung eines neuen Fahrzeugbriefs – Verfahren und Dauer

Ein neuer Fahrzeugbrief erfordert administrativen Aufwand. Die Beantragung erfolgt bei der Zulassungsstelle durch Abgabe einer eidesstattlichen Verlusterklärung und Vorlage notwendiger Dokumente. Die Zulassungsbehörde meldet dann den Verlust an das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg, das diesen für 14 Tage im Bundesverkehrsblatt veröffentlicht. Anschließend kann es weitere 6 bis 8 Wochen dauern, bis der neue Fahrzeugbrief ausgestellt wird. Die genaue Dauer kann variieren.

Kosten für einen neuen Fahrzeugbrief nach Verlust

Der Verlust des Fahrzeugbriefs ist mit Kosten von 60 bis 80 Euro verbunden, die durch die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr festgelegt werden. Diese beinhalten die Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II sowie die obligatorische Erneuerung der Zulassungsbescheinigung Teil I.

Fazit: Sicherheit durch Aufbewahrung der Zulassungsbescheinigung Teil II

Ein verlorener Fahrzeugbrief ist zeitaufwendig und kostenintensiv. Mit eidesstattlicher Erklärung und Gebühren von etwa 80 Euro ist die Beantragung eines neuen Fahrzeugbriefs verbunden. Daher ist es ratsam, den Fahrzeugbrief sicher aufzubewahren und einen Verlust nur anzuzeigen, wenn dieser tatsächlich eingetreten ist.

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