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Häufige Fragen zur Überführung von Fahrzeugen nach Deutschland

Überführung von Fahrzeugen nach Deutschland

Einleitung

Der Kauf eines Fahrzeugs im Ausland kann für viele Autokäufer attraktive Vorteile bieten, wie zum Beispiel günstigere Preise, eine größere Modellauswahl oder besser ausgestattete Fahrzeuge. Wer jedoch ein Fahrzeug aus dem Ausland nach Deutschland importieren möchte, steht vor einer Reihe von Fragen und bürokratischen Hürden. In diesem Artikel beantworten wir die häufigsten Fragen zum Thema Fahrzeugimport Deutschland und geben wichtige Tipps, um den Prozess der Fahrzeugüberführung nach Deutschland zu erleichtern.

Warum ein Auto im Ausland kaufen?

Für viele Käufer gibt es gute Gründe, ein Fahrzeug im Ausland zu erwerben. In einigen Ländern sind die Preise für Neuwagen oder Gebrauchtwagen günstiger als in Deutschland. Zudem kann es vorkommen, dass bestimmte Automodelle oder Ausstattungsvarianten im Heimatland nicht verfügbar sind. Auch Liebhaber von Oldtimern und Sammlerstücken suchen oft im Ausland nach besonderen Fahrzeugen.

Doch neben den Vorteilen gibt es auch viele Fragen rund um die Überführung des Fahrzeugs nach Deutschland. Diese möchten wir hier klären.

Welche Schritte sind notwendig, um ein Fahrzeug aus dem Ausland nach Deutschland zu überführen?

Der Import eines Fahrzeugs nach Deutschland erfordert einige vorbereitende Schritte und die Erfüllung rechtlicher Vorgaben. Die wichtigsten Schritte im Überblick:

  • Kaufvertrag abschließen: Nach dem Kauf des Fahrzeugs sollte ein Kaufvertrag zwischen Käufer und Verkäufer abgeschlossen werden. Es ist ratsam, den Vertrag in beiden Landessprachen zu verfassen oder zumindest in einer, die beide Parteien verstehen.
  • Fahrzeugabmeldung im Ausland: Vor der Überführung muss das Fahrzeug im Ursprungsland abgemeldet werden. Dies ist besonders wichtig, da das Fahrzeug in Deutschland erst nach Vorlage der Abmeldebescheinigung zugelassen werden kann.
  • Exportkennzeichen: Um das Fahrzeug nach Deutschland zu überführen, benötigt man ein sogenanntes Exportkennzeichen. Dieses Kennzeichen erlaubt es, das Fahrzeug für einen begrenzten Zeitraum legal im Straßenverkehr zu bewegen.
  • Fahrzeugtransport nach Deutschland: Die Überführung des Fahrzeugs kann entweder durch Selbstfahrt oder mittels eines Transportdienstes erfolgen. Hierbei ist auf eine gültige Versicherung zu achten.
  • Technische Überprüfung: Bevor das Fahrzeug in Deutschland zugelassen werden kann, muss es den deutschen technischen Anforderungen entsprechen. Eine TÜV-Abnahme oder eine ähnliche technische Überprüfung ist obligatorisch.
  • Zoll und Steuern: Beim Import eines Fahrzeugs aus einem Nicht-EU-Land sind Zollgebühren und Einfuhrumsatzsteuern zu entrichten. Innerhalb der EU gibt es keine Zölle, jedoch können trotzdem andere Gebühren anfallen.
  • Fahrzeuganmeldung in Deutschland: Nach der erfolgreichen Überführung und der technischen Prüfung kann das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle in Deutschland angemeldet werden. Hier kann man auch das Wunschkennzeichen für sein neues Fahrzeug beantragen.

Welche Dokumente werden für die Zulassung des Fahrzeugs in Deutschland benötigt?

Um ein Auto aus dem Ausland nach Deutschland zu importieren und es hier zulassen zu können, sind eine Reihe von Dokumenten erforderlich. Diese umfassen:

  • Kaufvertrag: Der Kaufvertrag oder die Rechnung dient als Nachweis über den Erwerb des Fahrzeugs.
  • Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein: Diese Dokumente belegen die technischen Daten und die Zulassung des Fahrzeugs im Ausland.
  • Abmeldebescheinigung: Eine Bestätigung, dass das Fahrzeug im Herkunftsland abgemeldet wurde.
  • Zollunterlagen (bei Importen aus Nicht-EU-Ländern): Hierzu zählen die Verzollungsbescheinigung und der Nachweis über die Zahlung der Einfuhrumsatzsteuer.
  • EU-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC): Bei Fahrzeugen aus EU-Ländern ist diese Bescheinigung erforderlich, um nachzuweisen, dass das Auto den EU-Normen entspricht.
  • Technische Überprüfung: Der TÜV-Bericht oder ein ähnlicher Nachweis der technischen Überprüfung.
  • Versicherungsnachweis: Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) muss bei der Zulassung vorgelegt werden.

Muss das Fahrzeug vor der Zulassung in Deutschland geprüft werden?

Ja, bevor ein Fahrzeug in Deutschland zugelassen wird, muss es eine technische Prüfung bestehen. Dabei wird sichergestellt, dass das Fahrzeug den deutschen Sicherheits- und Umweltstandards entspricht. Wenn das Auto aus einem EU-Land stammt und über eine EU-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) verfügt, ist der Prozess meist einfacher, da das Fahrzeug bereits den EU-Normen entspricht.

Bei Fahrzeugen aus Nicht-EU-Ländern kann es jedoch notwendig sein, zusätzliche Änderungen oder Anpassungen vorzunehmen, um die deutschen Standards zu erfüllen. Dies könnte beispielsweise die Beleuchtung, Abgaswerte oder Sicherheitsvorrichtungen betreffen.

Welche Kosten entstehen bei der Fahrzeugüberführung?

Die Kosten für die Überführung eines Fahrzeugs aus dem Ausland nach Deutschland können stark variieren. Sie hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie z. B. dem Ursprungsland, den Transportkosten, den Zollgebühren (bei Nicht-EU-Fahrzeugen) und den Kosten für die technische Überprüfung.

Zu den typischen Kostenpunkten gehören:

  • Exportkennzeichen: Diese Kennzeichen sind für die Überführung erforderlich und müssen im Herkunftsland beantragt werden.
  • Transportkosten: Die Überführung kann entweder durch Selbstfahrt oder durch einen Spediteur erfolgen.
  • Zollgebühren und Einfuhrumsatzsteuer (bei Fahrzeugen aus Nicht-EU-Ländern): Diese Gebühren fallen an, wenn das Fahrzeug aus einem Nicht-EU-Land nach Deutschland importiert wird.
  • Technische Überprüfung: Die TÜV-Abnahme oder eine ähnliche Prüfung ist obligatorisch, bevor das Fahrzeug zugelassen werden kann.

Welche steuerlichen Aspekte sind zu beachten?

Beim Fahrzeugimport nach Deutschland gibt es einige steuerliche Besonderheiten zu beachten:

  • Einfuhrumsatzsteuer: Beim Import eines Fahrzeugs aus einem Nicht-EU-Land muss die Einfuhrumsatzsteuer entrichtet werden. Diese liegt bei 19 % des Kaufpreises.
  • Zollgebühren: Fahrzeuge aus Nicht-EU-Ländern unterliegen zusätzlich Zollgebühren, deren Höhe vom Fahrzeugtyp und Alter abhängt.
  • Kfz-Steuer: Sobald das Fahrzeug in Deutschland zugelassen ist, muss auch die Kfz-Steuer gezahlt werden. Diese wird auf Basis des Hubraums und der CO2-Emissionen des Fahrzeugs berechnet.

Wie erhalte ich ein Wunschkennzeichen?

Nachdem alle erforderlichen Dokumente eingereicht und das Fahrzeug erfolgreich zugelassen wurde, kann man bei der Anmeldung auch ein Wunschkennzeichen beantragen. Das Wunschkennzeichen erlaubt es dem Fahrzeughalter, eine individuelle Buchstaben- und Zahlenkombination für das Nummernschild zu wählen. Diese Kennzeichen können in der Regel online bei der zuständigen Zulassungsstelle reserviert werden. Weitere Informationen zur Reservierung eines Wunschkennzeichens finden Sie auf zulassung.de.

Zusammenfassung

Der Kauf und die Überführung eines Fahrzeugs aus dem Ausland nach Deutschland kann mit einigen Herausforderungen verbunden sein. Um den Prozess reibungslos zu gestalten, ist es wichtig, sich vorab über die notwendigen Schritte und Dokumente zu informieren. Von der Fahrzeugabmeldung im Ausland über die technische Überprüfung bis hin zur Zollabwicklung – wer die bürokratischen Hürden kennt, kann sich viel Zeit und Aufwand sparen.

Das Beantragen eines Wunschkennzeichens kann der abschließende Schritt sein, um das importierte Fahrzeug individuell zu gestalten. Der gesamte Prozess des Fahrzeugimports erfordert sorgfältige Planung, um rechtliche und technische Anforderungen zu erfüllen und das neue Auto sicher auf Deutschlands Straßen zu bringen. Mit den hier beantworteten FAQ zum Fahrzeugimport Deutschland sollten Sie bestens auf den Fahrzeugkauf im Ausland vorbereitet sein.

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