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Technische Abnahmen und Gutachten für importierte Fahrzeuge aus dem Ausland

Technische Abnahmen und Gutachten für importierte Fahrzeuge aus dem Ausland

Einleitung

Der Fahrzeugkauf im Ausland erfreut sich in Deutschland immer größerer Beliebtheit. Viele Autokäufer finden im Ausland attraktive Angebote, sei es aufgrund günstigerer Preise, eines größeren Angebots an Fahrzeugmodellen oder wegen spezieller Fahrzeuge, die auf dem deutschen Markt nur schwer zu finden sind. Doch wer ein Fahrzeug aus dem Ausland importiert, steht vor einigen bürokratischen Hürden. Eine der wichtigsten Fragen betrifft die technische Abnahme und die Erstellung notwendiger Gutachten, um das Fahrzeug in Deutschland zulassen zu können.

1. Rechtliche Grundlagen des Fahrzeugkaufs im Ausland

Wenn Sie ein Fahrzeug aus dem Ausland importieren möchten, müssen Sie sich an eine Reihe von Vorschriften halten. Deutschland hat strenge Vorgaben, um sicherzustellen, dass Fahrzeuge, die aus dem Ausland kommen, den nationalen Standards entsprechen. Der erste Schritt ist, das Fahrzeug nach Deutschland zu überführen. Hierbei sollten bereits einige Unterlagen aus dem Ursprungsland vorhanden sein, wie beispielsweise:

  • Der Kaufvertrag
  • Das Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
  • Eventuelle Exportdokumente
  • Technische Unterlagen des Fahrzeugs

2. Technische Abnahme und Gutachten für den Fahrzeugimport

Bevor Sie das importierte Fahrzeug zulassen können, muss es einer gründlichen technischen Prüfung unterzogen werden. Diese wird durch den TÜV oder eine andere anerkannte Prüforganisation wie die DEKRA durchgeführt. Diese Prüfung ist zwingend notwendig, da es sich um eine Art Sicherheits- und Umweltprüfung handelt, die die Straßenverkehrstauglichkeit des Fahrzeugs bescheinigt.

2.1 Vollgutachten nach § 21 StVZO

Für importierte Fahrzeuge, die in Deutschland zugelassen werden sollen, ist in der Regel ein sogenanntes Vollgutachten nach § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) erforderlich. Dieses Gutachten wird in der Regel von einem Sachverständigen des TÜV oder der DEKRA erstellt und umfasst eine umfassende technische Untersuchung des Fahrzeugs.

2.2 Abgasuntersuchung (AU)

Zusätzlich zur technischen Überprüfung muss das Fahrzeug eine Abgasuntersuchung bestehen. Diese Untersuchung ist notwendig, um sicherzustellen, dass das Fahrzeug die in Deutschland geltenden Umweltstandards erfüllt.

3. TÜV und andere Prüfstellen

Der TÜV spielt eine zentrale Rolle bei der Überprüfung von importierten Fahrzeugen. Der Begriff „TÜV“ steht in Deutschland oft synonym für technische Überprüfungen, jedoch gibt es auch andere Prüforganisationen, die die gleichen Aufgaben übernehmen können. Dazu zählen:

  • DEKRA
  • GTÜ (Gesellschaft für Technische Überwachung)
  • KÜS (Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger)

4. Fahrzeugüberführung nach Deutschland

Ein weiteres Thema, das beim Fahrzeugimport nach Deutschland eine wichtige Rolle spielt, ist die Fahrzeugüberführung. Um das Fahrzeug von einem anderen Land nach Deutschland zu bringen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Die einfachste und häufigste Methode ist es, das Fahrzeug selbst zu überführen.

4.1 Überführungskennzeichen

Für die Überführung benötigen Sie ein Ausfuhrkennzeichen oder ein Kurzzeitkennzeichen, das Ihnen ermöglicht, das Fahrzeug vorübergehend auf öffentlichen Straßen zu bewegen.

5. Zoll und Steuern beim Fahrzeugimport

Beim Import eines Fahrzeugs aus dem Ausland müssen auch zollrechtliche Aspekte berücksichtigt werden. Bei Fahrzeugen, die aus einem Land außerhalb der EU importiert werden, fällt in der Regel Einfuhrumsatzsteuer und Zoll an.

6. Zulassung des importierten Fahrzeugs in Deutschland

Nach erfolgreicher technischer Abnahme und Erstellung des Gutachtens ist der letzte Schritt, das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle anzumelden. Für die Zulassung werden folgende Dokumente benötigt:

  • Vollgutachten nach § 21 StVZO
  • Abgasuntersuchung
  • Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein aus dem Ursprungsland
  • Nachweis der gültigen Kfz-Versicherung
  • Kaufvertrag bzw. Rechnung des Fahrzeugs

6.1 Wunschkennzeichen

Bei der Anmeldung haben Sie die Möglichkeit, ein individuelles Wunschkennzeichen zu reservieren. Dies verleiht Ihrem Fahrzeug eine persönliche Note.

7. Fazit

Der Fahrzeugimport nach Deutschland ist mit einigen technischen und rechtlichen Anforderungen verbunden. Die technische Abnahme und das Gutachten spielen dabei eine zentrale Rolle, um sicherzustellen, dass das importierte Fahrzeug den deutschen Vorschriften entspricht.

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