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Fahrzeug aus Nicht-EU-Ländern nach Deutschland überführen: Was ist zu beachten?

Fahrzeug aus Nicht-EU-Ländern nach Deutschland überführen

Einleitung

Einleitung

Der Import eines Fahrzeugs aus einem Nicht-EU-Land nach Deutschland kann kompliziert erscheinen. Es gibt viele gesetzliche Vorgaben, die erfüllt werden müssen, bevor das Fahrzeug in Deutschland legal genutzt werden darf. Dieser Leitfaden soll Ihnen helfen, die wesentlichen Schritte und Vorschriften zu verstehen, um eine reibungslose Fahrzeugüberführung sicherzustellen.

1. Vorbereitungen im Herkunftsland

Bevor das Fahrzeug nach Deutschland überführt wird, müssen im Herkunftsland einige Schritte erledigt werden. Es ist ratsam, die vollständigen Fahrzeugpapiere zu besorgen, einschließlich der Originalrechnung und der Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN), sowie alle relevanten Zulassungspapiere.

2.1 Exportdokumente

In den meisten Fällen benötigen Sie ein Exportdokument aus dem Land, in dem das Fahrzeug derzeit registriert ist. Diese Papiere sind wichtig, um zu bestätigen, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß abgemeldet und exportiert wurde. In einigen Ländern ist ein zusätzlicher Exportzoll fällig.

2.2 Transportlogistik

Für die Fahrzeugüberführung ist es notwendig, ein geeignetes Transportunternehmen zu beauftragen, das auf den Fahrzeugtransport spezialisiert ist. Das Fahrzeug kann entweder per Schiff, Flugzeug oder auf dem Landweg nach Deutschland gebracht werden. Hier ist darauf zu achten, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß gegen Transportschäden versichert ist.

2. Zollabwicklung und Einfuhr

Ein wichtiger Schritt beim Fahrzeugimport aus einem Nicht-EU-Land nach Deutschland ist die Zollabwicklung. Hierbei müssen verschiedene Abgaben und Steuern entrichtet werden, bevor das Auto auf deutschen Straßen zugelassen werden kann.

3.1 Einfuhrzoll und Einfuhrumsatzsteuer

Sobald das Fahrzeug in Deutschland ankommt, muss es beim Zoll angemeldet werden. Der Einfuhrzoll ist abhängig vom Fahrzeugtyp und dem Land, aus dem das Fahrzeug stammt. Zusätzlich fällt die Einfuhrumsatzsteuer an, die derzeit 19 % des Fahrzeugwerts beträgt. Der Fahrzeugwert wird hierbei auf Basis der Kaufrechnung und eventueller Transportkosten berechnet.

3.2 Zollunbedenklichkeitsbescheinigung

Nach der Zahlung des Einfuhrzolls und der Einfuhrumsatzsteuer erhalten Sie eine Zollunbedenklichkeitsbescheinigung. Dieses Dokument ist notwendig, um das Fahrzeug in Deutschland anmelden zu können. Es bestätigt, dass alle erforderlichen Zölle und Steuern bezahlt wurden.

3. Technische Anforderungen in Deutschland

Ein Fahrzeug, das aus einem Drittland importiert wird, muss den deutschen technischen Standards entsprechen, um eine Zulassung zu erhalten. Dies betrifft vor allem die Abgasnormen, Sicherheitsvorschriften und technische Ausstattung.

4.1 Technische Überprüfung (TÜV)

Bevor das Auto in Deutschland zugelassen werden kann, muss es durch den TÜV geprüft werden. Hier wird kontrolliert, ob das Fahrzeug den deutschen Straßenverkehrsvorschriften entspricht. Besonders wichtig sind hier die Abgaswerte, Bremsen und Beleuchtung.

4.2 Einzelgenehmigung

Falls das Fahrzeugmodell in der EU nicht offiziell zugelassen ist, benötigen Sie eine sogenannte Einzelgenehmigung. Diese wird von der zuständigen Zulassungsstelle nach eingehender technischer Prüfung durch den TÜV erteilt.

4. Zulassung in Deutschland

Nachdem das Fahrzeug die technische Prüfung bestanden hat und alle Zollformalitäten erledigt sind, kann es in Deutschland zugelassen werden.

5.1 Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein

Um das Fahrzeug anmelden zu können, benötigen Sie den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) und den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I).

5.2 Versicherung

Bevor Sie zur Zulassungsstelle gehen, müssen Sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Dafür benötigen Sie die sogenannte eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung).

5.3 Wunschkennzeichen

Bei der Anmeldung Ihres Fahrzeugs haben Sie die Möglichkeit, ein Wunschkennzeichen zu reservieren. Hierbei können Sie individuelle Buchstaben- und Zahlenkombinationen auswählen.

5. Besonderheiten bei Oldtimern und Sammlerfahrzeugen

Besonders bei Oldtimern oder seltenen Fahrzeugen gelten oft andere Vorschriften. Fahrzeuge, die älter als 30 Jahre sind, können unter Umständen als historisches Fahrzeug zugelassen werden. In diesem Fall ist eine spezielle Bewertung durch den TÜV notwendig.

6. Mögliche Herausforderungen und Tipps

Es ist entscheidend, alle relevanten Dokumente während des gesamten Prozesses sorgfältig aufzubewahren. Dazu gehören Kaufverträge, Exportpapiere, Zolldokumente und technische Prüfberichte. Diese Dokumente werden bei verschiedenen Stellen benötigt und können im Zweifelsfall als Nachweis dienen.

7. Fazit

Der Import eines Fahrzeugs aus einem Nicht-EU-Land nach Deutschland ist zwar mit einigen Herausforderungen verbunden, kann sich jedoch lohnen. Mit der richtigen Vorbereitung und der Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben lässt sich der Fahrzeugimport erfolgreich bewältigen.

Wenn alles vorbereitet ist, können Sie Ihr neues Fahrzeug anmelden und sogar ein individuelles Wunschkennzeichen wählen, um Ihr Auto noch einzigartiger zu machen.

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