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Welche Unterlagen benötigt man für die Zulassung eines importierten Fahrzeugs?

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Einleitung

Der Import eines Fahrzeugs aus dem Ausland kann eine spannende und lohnenswerte Entscheidung sein, sei es aus Gründen der Kostenersparnis, um ein seltenes Modell zu erwerben, oder um ein besonders gut erhaltenes Fahrzeug in die Hände zu bekommen. Doch bevor das importierte Auto auf deutschen Straßen gefahren werden darf, muss es hierzulande zugelassen werden. Dieser Prozess erfordert eine Vielzahl von Unterlagen und Nachweisen. In diesem Artikel geben wir Ihnen eine umfassende Übersicht darüber, welche Dokumente für die Zulassung eines importierten Fahrzeugs benötigt werden und was es dabei zu beachten gilt.

Vorbereitung der Unterlagen

Um Ihr importiertes Fahrzeug in Deutschland zuzulassen, müssen Sie zunächst eine Reihe von Unterlagen zusammenstellen. Diese Dokumente sind unerlässlich für die Überprüfung und den Nachweis der rechtlichen und technischen Eignung des Fahrzeugs. Die wichtigsten Unterlagen für den Fahrzeugimport und die Zulassung eines importierten Autos sind:

Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II

Der Fahrzeugbrief, auch bekannt als Zulassungsbescheinigung Teil II, dokumentiert den rechtmäßigen Besitz des Fahrzeugs und enthält wichtige technische Informationen. Bei einem Fahrzeugimport aus einem EU-Land sollte Ihnen der entsprechende Fahrzeugbrief vom Verkäufer ausgehändigt werden. Bei Fahrzeugen aus Nicht-EU-Ländern wird stattdessen oft ein „Certificate of Title“ oder eine andere Form von Besitznachweis ausgestellt, die ebenfalls anerkannt werden muss.

Kaufvertrag oder Rechnung

Der Kaufvertrag oder die Rechnung ist ein weiterer wesentlicher Nachweis, der den Erwerb des Fahrzeugs belegt. Diese Dokumente müssen detaillierte Angaben zum Fahrzeug, zum Käufer und Verkäufer sowie zum Kaufpreis enthalten. Achten Sie darauf, dass alle Angaben korrekt und vollständig sind, da Unstimmigkeiten zu Verzögerungen bei der Zulassung führen können.

Ursprungsnachweis (Certificate of Origin)

Bei Neufahrzeugen oder Fahrzeugen, die in Drittländern (außerhalb der EU) gekauft wurden, wird oft ein Ursprungsnachweis benötigt. Dieses Dokument bestätigt das Herstellungsland des Fahrzeugs und wird insbesondere bei der Verzollung relevant.

Verzollungsnachweis

Wenn Sie ein Fahrzeug aus einem Nicht-EU-Land importieren, muss es zunächst verzollt werden. Der Verzollungsnachweis ist ein Beleg dafür, dass alle anfallenden Zölle und Steuern ordnungsgemäß entrichtet wurden. Ohne diesen Nachweis kann das Fahrzeug nicht in Deutschland zugelassen werden.

Technische Überprüfung des Fahrzeugs

Bevor ein importiertes Fahrzeug in Deutschland zugelassen werden kann, muss es eine technische Überprüfung bestehen. Diese Überprüfung stellt sicher, dass das Fahrzeug den deutschen Straßenverkehrsvorschriften entspricht und sicher betrieben werden kann.

Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU)

Wie bei jedem anderen Fahrzeug in Deutschland, muss auch ein importiertes Auto die Hauptuntersuchung (HU) sowie die Abgasuntersuchung (AU) bestehen. Diese Prüfungen können bei autorisierten Prüforganisationen wie TÜV, DEKRA oder GTÜ durchgeführt werden. Die Prüfbescheinigungen sind Teil der Unterlagen, die bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden müssen.

Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier)

Die Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of Conformity, kurz COC) ist ein Dokument, das bestätigt, dass das Fahrzeug den EU-Normen entspricht. Diese Bescheinigung wird von den meisten Automobilherstellern ausgestellt und ist vor allem bei Neufahrzeugen wichtig. Sollte kein COC-Papier vorhanden sein, kann es in bestimmten Fällen durch ein Gutachten von einer Prüforganisation ersetzt werden.

Technisches Datenblatt

Falls für Ihr Fahrzeug keine Übereinstimmungsbescheinigung vorliegt, ist ein technisches Datenblatt erforderlich, das alle relevanten technischen Spezifikationen des Fahrzeugs aufführt. Dieses Dokument wird oft von einem Gutachter erstellt und dient als Grundlage für die Zulassung.

Zulassung bei der Zulassungsstelle

Nachdem alle erforderlichen Unterlagen und Prüfungen erfolgreich abgeschlossen sind, können Sie die eigentliche Zulassung des Fahrzeugs bei der zuständigen Zulassungsstelle beantragen. Dabei sind einige weitere Schritte zu beachten.

Identitätsnachweis

Als Fahrzeughalter müssen Sie einen Identitätsnachweis vorlegen. Hierzu reicht in der Regel der Personalausweis oder Reisepass. Bei juristischen Personen ist der Handelsregisterauszug erforderlich.

Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)

Bevor ein Fahrzeug in Deutschland zugelassen werden kann, müssen Sie eine Haftpflichtversicherung abschließen. Die Versicherungsbestätigung erhalten Sie in Form einer eVB-Nummer, die bei der Zulassungsstelle vorgelegt wird. Diese Nummer dient als Nachweis, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß versichert ist.

Bankverbindung für die Kfz-Steuer

Seit einigen Jahren wird die Kfz-Steuer in Deutschland automatisch von Ihrem Konto abgebucht. Daher müssen Sie bei der Zulassung Ihre Bankverbindung angeben. Ohne diese Angaben kann das Fahrzeug nicht zugelassen werden.

Nachweis über die Zahlung der Einfuhrumsatzsteuer

Wenn Sie ein Fahrzeug aus einem Nicht-EU-Land importieren, müssen Sie zusätzlich zur Verzollung die Einfuhrumsatzsteuer entrichten. Der Nachweis über die Zahlung dieser Steuer ist ebenfalls bei der Zulassungsstelle vorzulegen.

Beantragung eines Wunschkennzeichens

Ein oft unterschätzter, aber durchaus wichtiger Schritt bei der Zulassung eines Fahrzeugs ist die Wahl des Kennzeichens. Viele Fahrzeughalter entscheiden sich für ein Wunschkennzeichen, um das Fahrzeug noch individueller zu gestalten.

Die Wahl eines Wunschkennzeichens bietet nicht nur einen persönlichen Touch, sondern ermöglicht auch, das Fahrzeug leichter wiederzuerkennen. Bei der Reservierung eines Wunschkennzeichens ist jedoch zu beachten, dass bestimmte Kombinationen von Buchstaben und Zahlen je nach Bundesland nicht verfügbar oder gesperrt sein können. Prüfen Sie daher rechtzeitig die Verfügbarkeit und reservieren Sie Ihr Kennzeichen, bevor Sie den Antrag bei der Zulassungsstelle einreichen.

Fazit

Die Zulassung eines importierten Fahrzeugs in Deutschland erfordert eine sorgfältige Vorbereitung und die Zusammenstellung zahlreicher Dokumente. Von den grundlegenden Besitznachweisen über technische Prüfungen bis hin zur endgültigen Zulassung bei der Zulassungsstelle ist jeder Schritt mit spezifischen Anforderungen verbunden. Mit der richtigen Vorbereitung und der Beachtung aller notwendigen Formalitäten steht jedoch der erfolgreichen Zulassung Ihres importierten Fahrzeugs nichts im Wege.

Vergessen Sie nicht, Ihr Wunschkennzeichen rechtzeitig zu reservieren, um Ihrem Fahrzeug eine individuelle Note zu verleihen und die Zulassung reibungslos abzuschließen.

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