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Welche Dokumente benötigt man für die Fahrzeugüberführung ins Ausland?

Fahrzeug ins Ausland überführen

Einleitung

Die Fahrzeugüberführung ins Ausland erfordert eine sorgfältige Vorbereitung, insbesondere in Bezug auf die erforderlichen Dokumente und Nachweise. Egal, ob es sich um einen privaten Umzug, den Kauf eines Fahrzeugs im Ausland oder den Verkauf eines Fahrzeugs an einen ausländischen Käufer handelt – die rechtlichen Rahmenbedingungen müssen erfüllt werden. In diesem Artikel geben wir eine umfassende Übersicht über die wichtigsten Unterlagen, die für den Fahrzeugexport notwendig sind.

1. Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II)

Die Fahrzeugdokumente, die im Rahmen einer Fahrzeugüberführung ins Ausland unerlässlich sind, beinhalten den Fahrzeugschein und den Fahrzeugbrief. Diese Dokumente, offiziell als Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II bezeichnet, geben Auskunft über die technischen Details des Fahrzeugs und seine Eigentumsverhältnisse. Ohne diese Dokumente kann ein Fahrzeug nicht exportiert oder im Ausland zugelassen werden.

Die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ist das Dokument, das die aktuellen technischen Daten des Fahrzeugs sowie den Status der Zulassung angibt. Es enthält Informationen wie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN), das amtliche Kennzeichen und den Fahrzeughalter.

Die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) hingegen bestätigt den rechtmäßigen Eigentümer des Fahrzeugs und wird für die Anmeldung im Ausland benötigt.

2. Nachweis über die Fahrzeugversicherung

Eine Versicherungsbestätigung ist ebenfalls ein wichtiges Dokument für die Fahrzeugüberführung ins Ausland. In der Regel wird die sogenannte „Versicherungsdoppelkarte“ oder eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) verlangt, um sicherzustellen, dass das Fahrzeug im Falle eines Unfalls im Ausland versichert ist.

Für eine vorübergehende Nutzung des Fahrzeugs im Ausland, etwa bei einer Überführung, bieten einige Versicherungen spezielle Kurzzeitversicherungen an. Es ist ratsam, sich bei der Versicherungsgesellschaft zu erkundigen, ob der bestehende Versicherungsschutz auch im Ausland gilt oder ob eine zusätzliche Versicherung abgeschlossen werden muss.

3. Ausfuhrkennzeichen

Ein wesentlicher Bestandteil der Fahrzeugüberführung ins Ausland ist das Ausfuhrkennzeichen. Dieses spezielle Kennzeichen wird benötigt, um ein Fahrzeug für den Export ins Ausland abzumelden und vorübergehend für den Straßenverkehr zuzulassen. Das Ausfuhrkennzeichen ist in der Regel nur für einen begrenzten Zeitraum gültig (in der Regel bis zu einem Jahr) und wird von der Zulassungsstelle ausgestellt.

Um ein Ausfuhrkennzeichen zu erhalten, sind verschiedene Dokumente notwendig:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
  • Nachweis der Kfz-Versicherung (eVB-Nummer)
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Technischer Prüfbericht, wenn eine Hauptuntersuchung (TÜV) notwendig ist

Wer das Kennzeichen im Vorfeld reservieren möchte, kann auch ein Wunschkennzeichen wählen. Ein solches Kennzeichen lässt sich einfach über Plattformen wie Wunschkennzeichen reservieren.

4. Technische Prüfberichte

Bei der Fahrzeugüberführung ins Ausland ist es wichtig, dass das Fahrzeug in einem technisch einwandfreien Zustand ist. Je nach Bestimmungsland kann es erforderlich sein, dass das Fahrzeug eine gültige Hauptuntersuchung (HU) oder eine sogenannte Abgasuntersuchung (AU) hat. Der Nachweis über die letzte HU/AU muss bei der Fahrzeugübergabe mitgeführt werden, insbesondere wenn das Fahrzeug im Zielland zugelassen werden soll.

In einigen Ländern gelten zusätzliche technische Prüfanforderungen. Daher ist es sinnvoll, sich vorab über die Anforderungen des jeweiligen Ziellandes zu informieren, um mögliche Verzögerungen oder Probleme bei der Zulassung zu vermeiden.

5. Kaufvertrag oder Eigentumsnachweis

Bei einem Fahrzeugexport, insbesondere wenn das Auto verkauft wird, ist der Kaufvertrag oder ein anderweitiger Eigentumsnachweis unerlässlich. Der Kaufvertrag sollte detaillierte Informationen über das Fahrzeug, den Verkäufer und den Käufer enthalten, um den Eigentumswechsel nachweisen zu können.

Zusätzlich empfiehlt es sich, auch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung einzuholen. Diese bestätigt, dass das Fahrzeug nicht gestohlen wurde und keine offenen Forderungen oder rechtlichen Hindernisse gegen das Fahrzeug bestehen. Diese Bescheinigung ist besonders wichtig, wenn das Fahrzeug in einem anderen Land zugelassen werden soll.

6. Zollunterlagen und Exportdokumente

Je nach Bestimmungsland kann der Fahrzeugexport zusätzliche Zolldokumente erfordern. Innerhalb der Europäischen Union sind die Zollformalitäten für den Fahrzeugexport relativ einfach. Fahrzeuge können innerhalb der EU in der Regel ohne große bürokratische Hürden exportiert werden.

Außerhalb der EU müssen jedoch oft zusätzliche Zollerklärungen abgegeben werden. Das Fahrzeug muss an der Grenze angemeldet und verzollt werden. Dafür benötigt man die entsprechenden Exportdokumente, die in der Regel beim Zollamt oder bei einer Spedition erhältlich sind. In vielen Fällen ist eine professionelle Spedition eine große Hilfe, da sie mit den Zollformalitäten vertraut ist und die entsprechenden Unterlagen direkt vor Ort ausfüllen kann.

7. COC-Papiere (Certificate of Conformity)

Das Certificate of Conformity (COC) ist ein Dokument, das bescheinigt, dass das Fahrzeug den technischen und sicherheitsrelevanten Anforderungen der Europäischen Union entspricht. Dieses Dokument wird vor allem bei der Fahrzeugüberführung innerhalb der EU benötigt, kann jedoch auch für den Export in andere Länder hilfreich sein.

Das COC-Dokument wird in der Regel vom Fahrzeughersteller ausgestellt und gibt detaillierte Informationen über die technischen Spezifikationen des Fahrzeugs. Es erleichtert die Zulassung im Ausland erheblich, da es bestätigt, dass das Fahrzeug den nationalen Zulassungsvorschriften entspricht.

8. Ausfuhranmeldung

Bei einem Fahrzeugexport außerhalb der EU ist in den meisten Fällen eine Ausfuhranmeldung notwendig. Diese kann bei der Zollbehörde oder über das sogenannte ATLAS-System (Automatisiertes Tarif- und Lokales Abwicklungssystem) elektronisch erstellt werden.

Die Ausfuhranmeldung ist erforderlich, um das Fahrzeug bei der Ausreise aus der EU offiziell abzumelden und es für den Export zu deklarieren. Hierzu sind die Fahrzeugdaten sowie die Informationen des Käufers und Verkäufers notwendig. Das Zollamt prüft dann die Richtigkeit der Angaben und gibt das Fahrzeug für den Export frei.

9. Internationaler Führerschein

Auch wenn es sich nicht um ein offizielles Dokument für die Fahrzeugüberführung handelt, ist der internationale Führerschein ein wichtiges Dokument, wenn Sie das Fahrzeug persönlich ins Ausland überführen. In vielen Ländern außerhalb der EU wird dieser als Nachweis benötigt, dass Sie berechtigt sind, ein Fahrzeug zu führen. Informieren Sie sich vorab, ob in Ihrem Zielland der nationale Führerschein ausreicht oder ob ein internationaler Führerschein erforderlich ist.

10. Fazit: Sorgfältige Vorbereitung ist entscheidend

Die Fahrzeugüberführung ins Ausland erfordert die sorgfältige Zusammenstellung aller notwendigen Dokumente und Unterlagen. Je nach Zielland und Art der Überführung können sich die Anforderungen unterscheiden, doch die Grunddokumente wie Zulassungsbescheinigung, Versicherungsnachweis, Ausfuhrkennzeichen und Kaufvertrag sind in der Regel immer notwendig.

Zusätzlich sollten Sie bei der Fahrzeugüberführung ins Ausland die Zollvorschriften beachten und, falls erforderlich, eine Ausfuhranmeldung und weitere Exportdokumente vorlegen. Plattformen wie Wunschkennzeichen helfen dabei, die Kennzeichen rechtzeitig zu reservieren.

Mit einer gründlichen Vorbereitung und allen erforderlichen Papieren steht einer erfolgreichen Fahrzeugüberführung ins Ausland nichts mehr im Wege.

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