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Firmenfahrzeug anmelden

Firmenfahrzeug anmelden

1. Vorbereitung: Die notwendigen Unterlagen

Bevor Sie mit der Anmeldung eines Firmenfahrzeugs beginnen, sollten Sie sicherstellen, dass Sie alle benötigten Dokumente zur Hand haben. Diese umfassen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • EVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
  • Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil I und II)
  • TÜV-Nachweis
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • Wunschkennzeichen

2. Anmeldung bei der Kfz-Zulassungsstelle

Nachdem Sie alle erforderlichen Dokumente vorbereitet haben, erfolgt der Gang zur Zulassungsstelle. Es gibt allerdings auch die Möglichkeit, die Zulassung online vorzunehmen.

a) Persönliche Anmeldung

Wenn Sie die Anmeldung persönlich vornehmen, suchen Sie die örtliche Kfz-Zulassungsstelle auf. Die Beamten überprüfen die Dokumente und händigen Ihnen nach erfolgreicher Prüfung die Fahrzeugpapiere und das Kennzeichen aus.

b) Online-Anmeldung

Einige Regionen bieten die Möglichkeit, die Anmeldung eines Firmenfahrzeugs online durchzuführen. Dies spart Zeit, erfordert jedoch eine vollständige digitale Dokumentenübermittlung.

3. Steuerliche Aspekte der Firmenfahrzeug-Anmeldung

Firmenfahrzeuge unterliegen den gleichen steuerlichen Regelungen wie private Fahrzeuge, es gibt jedoch Besonderheiten:

a) Kfz-Steuer

Die Kfz-Steuer richtet sich nach dem CO2-Ausstoß und Hubraum des Fahrzeugs. Sie kann als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden.

b) Abschreibung und Betriebsausgaben

Die Anschaffungskosten können über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Auch laufende Betriebskosten wie Wartung, Versicherung und Kraftstoff können geltend gemacht werden.

c) 1%-Regelung

Wird das Firmenfahrzeug auch privat genutzt, greift die 1%-Regelung. Alternativ kann ein Fahrtenbuch geführt werden, um nur die tatsächliche Privatnutzung zu versteuern.

4. Versicherungen für Firmenfahrzeuge

Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung sollten Sie über zusätzliche Versicherungen nachdenken.

a) Kfz-Haftpflichtversicherung

Diese Versicherung ist verpflichtend und deckt Schäden ab, die durch das Fahrzeug verursacht werden.

b) Teil- oder Vollkaskoversicherung

Für Firmenfahrzeuge, die intensiv genutzt werden, kann eine Kaskoversicherung zusätzlichen Schutz bieten.

5. Das Firmenfahrzeug und die Umweltplakette

Fahrzeuge, die in Umweltzonen unterwegs sind, müssen mit der richtigen Umweltplakette ausgestattet sein. In der Regel erhalten Neufahrzeuge eine grüne Plakette.

6. Spezielle Regelungen für Elektro- und Hybridfahrzeuge

Elektrofahrzeuge sind für die ersten zehn Jahre nach der Erstzulassung von der Kfz-Steuer befreit. Hybridfahrzeuge profitieren ebenfalls von Steuervergünstigungen, wenn sie bestimmte Grenzwerte einhalten.

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