Firmenfahrzeug anmelden
Inhaltsverzeichnis
1. Vorbereitung: Die notwendigen Unterlagen
Bevor Sie mit der Anmeldung eines Firmenfahrzeugs beginnen, sollten Sie sicherstellen, dass Sie alle benötigten Dokumente zur Hand haben. Diese umfassen:
- Personalausweis oder Reisepass
- EVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
- Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil I und II)
- TÜV-Nachweis
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- Wunschkennzeichen
2. Anmeldung bei der Kfz-Zulassungsstelle
Nachdem Sie alle erforderlichen Dokumente vorbereitet haben, erfolgt der Gang zur Zulassungsstelle. Es gibt allerdings auch die Möglichkeit, die Zulassung online vorzunehmen.
a) Persönliche Anmeldung
Wenn Sie die Anmeldung persönlich vornehmen, suchen Sie die örtliche Kfz-Zulassungsstelle auf. Die Beamten überprüfen die Dokumente und händigen Ihnen nach erfolgreicher Prüfung die Fahrzeugpapiere und das Kennzeichen aus.
b) Online-Anmeldung
Einige Regionen bieten die Möglichkeit, die Anmeldung eines Firmenfahrzeugs online durchzuführen. Dies spart Zeit, erfordert jedoch eine vollständige digitale Dokumentenübermittlung.
3. Steuerliche Aspekte der Firmenfahrzeug-Anmeldung
Firmenfahrzeuge unterliegen den gleichen steuerlichen Regelungen wie private Fahrzeuge, es gibt jedoch Besonderheiten:
a) Kfz-Steuer
Die Kfz-Steuer richtet sich nach dem CO2-Ausstoß und Hubraum des Fahrzeugs. Sie kann als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden.
b) Abschreibung und Betriebsausgaben
Die Anschaffungskosten können über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Auch laufende Betriebskosten wie Wartung, Versicherung und Kraftstoff können geltend gemacht werden.
c) 1%-Regelung
Wird das Firmenfahrzeug auch privat genutzt, greift die 1%-Regelung. Alternativ kann ein Fahrtenbuch geführt werden, um nur die tatsächliche Privatnutzung zu versteuern.
4. Versicherungen für Firmenfahrzeuge
Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung sollten Sie über zusätzliche Versicherungen nachdenken.
a) Kfz-Haftpflichtversicherung
Diese Versicherung ist verpflichtend und deckt Schäden ab, die durch das Fahrzeug verursacht werden.
b) Teil- oder Vollkaskoversicherung
Für Firmenfahrzeuge, die intensiv genutzt werden, kann eine Kaskoversicherung zusätzlichen Schutz bieten.
5. Das Firmenfahrzeug und die Umweltplakette
Fahrzeuge, die in Umweltzonen unterwegs sind, müssen mit der richtigen Umweltplakette ausgestattet sein. In der Regel erhalten Neufahrzeuge eine grüne Plakette.
6. Spezielle Regelungen für Elektro- und Hybridfahrzeuge
Elektrofahrzeuge sind für die ersten zehn Jahre nach der Erstzulassung von der Kfz-Steuer befreit. Hybridfahrzeuge profitieren ebenfalls von Steuervergünstigungen, wenn sie bestimmte Grenzwerte einhalten.