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Gültigkeit und Verlängerung von Kurzzeitkennzeichen

Gültigkeit und Verlängerung von Kurzzeitkennzeichen

Gültigkeit und Verlängerung von Kurzzeitkennzeichen: Alles, was Sie wissen müssen

Das Kurzzeitkennzeichen, auch als „5-Tages-Kennzeichen“ bekannt, ist eine praktische Lösung für den temporären Gebrauch eines Fahrzeugs, sei es für Überführungen, Probefahrten oder andere kurzfristige Zwecke. Es ist maximal fünf Tage gültig und bietet Flexibilität für Fahrzeugbesitzer und Händler. In diesem Beitrag erfahren Sie alles über die Gültigkeitsdauer von Kurzzeitkennzeichen, die Möglichkeiten der Verlängerung und Alternativen, falls die fünf Tage nicht ausreichen.

Was sind Kurzzeitkennzeichen?

Kurzzeitkennzeichen sind temporäre Kfz-Kennzeichen, die in Deutschland für maximal fünf Tage gültig sind. Sie sind durch den gelben Rand am rechten Rand des Kennzeichens leicht zu erkennen, auf dem das Ablaufdatum eingetragen ist. Diese Kennzeichen können von jeder Person beantragt werden, die ein Fahrzeug vorübergehend im Straßenverkehr bewegen muss.

Gültigkeit von Kurzzeitkennzeichen

Die Gültigkeit von Kurzzeitkennzeichen ist strikt auf fünf Tage begrenzt. Der Gültigkeitszeitraum beginnt ab dem Tag der Ausstellung und endet automatisch um 24:00 Uhr des fünften Tages. Diese Gültigkeitsdauer ist auf dem Kennzeichen selbst deutlich erkennbar, da das Ablaufdatum am rechten Rand in Gelb eingetragen wird.

Beispiel:

Wenn das Kurzzeitkennzeichen am 1. Januar ausgestellt wird, endet seine Gültigkeit am 5. Januar um Mitternacht. Innerhalb dieser Zeitspanne kann das Fahrzeug uneingeschränkt auf öffentlichen Straßen bewegt werden.

Voraussetzungen für die Beantragung von Kurzzeitkennzeichen

Um ein Kurzzeitkennzeichen zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Fahrzeugpapiere: Sie müssen die Fahrzeugpapiere (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) vorlegen. Ist das Fahrzeug noch nicht zugelassen, müssen zumindest die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) und die technischen Daten verfügbar sein.
  • Versicherung: Es muss eine Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) vorgelegt werden, die explizit für die Nutzung eines Kurzzeitkennzeichens gilt.
  • Personalausweis oder Reisepass: Der Antragsteller muss seine Identität durch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass nachweisen.
  • Fahrzeugprüfung (TÜV): Das Fahrzeug muss sich in einem verkehrssicheren Zustand befinden, was durch einen gültigen TÜV-Nachweis belegt wird. Ohne gültigen TÜV darf es nur für die Fahrt zur nächstgelegenen Prüfstelle verwendet werden.

Verwendung von Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen sind vielseitig einsetzbar und können für verschiedene Zwecke verwendet werden:

  • Überführungsfahrten: Zum Beispiel, wenn ein Fahrzeug von einem Ort zum anderen überführt werden muss.
  • Probefahrten: Wenn ein Fahrzeug vor dem Kauf getestet werden soll.
  • Vorführfahrten: Für die Fahrt zur technischen Überprüfung, wenn das Fahrzeug noch nicht zugelassen ist.

Es ist wichtig zu beachten, dass das Kurzzeitkennzeichen nur in Deutschland und teilweise in anderen EU-Ländern gültig ist. In jedem Fall sollte vor einer Auslandsfahrt geprüft werden, ob das Kurzzeitkennzeichen im Zielland anerkannt wird.

Kurzzeitkennzeichen verlängern: Geht das?

Eine der häufigsten Fragen in Bezug auf Kurzzeitkennzeichen ist, ob es möglich ist, die Gültigkeitsdauer zu verlängern. Leider ist dies nicht möglich. Die Gültigkeit von Kurzzeitkennzeichen ist gesetzlich auf fünf Tage beschränkt und kann nicht verlängert werden. Wenn nach Ablauf der fünf Tage weiterhin Bedarf besteht, muss ein neues Kurzzeitkennzeichen beantragt werden.

Was tun, wenn die fünf Tage nicht ausreichen?

Es gibt Situationen, in denen die Gültigkeitsdauer von fünf Tagen nicht ausreicht, zum Beispiel wenn eine Überführungsfahrt aufgrund unvorhergesehener Umstände länger dauert. In solchen Fällen bleibt dem Fahrzeughalter nichts anderes übrig, als ein neues Kurzzeitkennzeichen zu beantragen. Es ist ratsam, dies rechtzeitig zu planen, um unnötige Verzögerungen zu vermeiden.

Der Prozess der Beantragung eines neuen Kurzzeitkennzeichens

Falls ein neues Kurzzeitkennzeichen benötigt wird, verläuft der Prozess ähnlich wie bei der ersten Beantragung:

  • Vorbereitung der Dokumente: Alle erforderlichen Dokumente, einschließlich der Versicherungsbestätigung und der Fahrzeugpapiere, müssen erneut vorgelegt werden.
  • Antragstellung bei der Zulassungsstelle: Der Antrag muss bei der zuständigen Zulassungsstelle eingereicht werden. Einige Städte und Gemeinden bieten mittlerweile auch die Möglichkeit, den Antrag online zu stellen.
  • Zahlung der Gebühren: Es fallen erneut Gebühren für die Ausstellung des neuen Kurzzeitkennzeichens an.

Alternative zu Kurzzeitkennzeichen

Wenn die fünf Tage eines Kurzzeitkennzeichens nicht ausreichen, gibt es einige Alternativen, die in Betracht gezogen werden können:

  • Zulassung auf Zeit: In einigen Fällen kann es sinnvoll sein, das Fahrzeug für einen befristeten Zeitraum regulär zuzulassen. Dies ist jedoch mit höheren Kosten und einem höheren Verwaltungsaufwand verbunden.
  • Dauerhafte Zulassung: Wenn das Fahrzeug längerfristig genutzt werden soll, ist eine dauerhafte Zulassung die beste Option. In diesem Fall kann auch ein Wunschkennzeichen beantragt werden, das individuell ausgewählt werden kann.

Fazit

Kurzzeitkennzeichen bieten eine flexible und schnelle Lösung für die kurzfristige Nutzung eines Fahrzeugs. Die Gültigkeitsdauer ist jedoch strikt auf fünf Tage begrenzt und kann nicht verlängert werden. Für Fahrzeughalter ist es wichtig, die Nutzung sorgfältig zu planen und sicherzustellen, dass alle erforderlichen Dokumente rechtzeitig vorliegen. Sollte die Zeit nicht ausreichen, muss ein neues Kurzzeitkennzeichen beantragt werden. Alternativ kann eine reguläre Zulassung in Betracht gezogen werden, insbesondere wenn das Fahrzeug langfristig genutzt werden soll. Dabei ist es auch möglich, ein individuelles Wunschkennzeichen zu wählen, um Ihrem Fahrzeug eine persönliche Note zu verleihen.

Indem Sie diese Informationen beachten, können Sie sicherstellen, dass Ihre Fahrten mit einem Kurzzeitkennzeichen problemlos verlaufen und Sie nicht in rechtliche Schwierigkeiten geraten.

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