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Rechtliche Rahmenbedingungen für die Nutzung der roten Nummer

Rote Nummer rechtliche Bestimmungen

Einleitung

Die Beantragung und Nutzung einer roten Nummer, auch bekannt als Händlerkennzeichen oder Überführungskennzeichen, ist ein spezielles Verfahren, das vor allem für Autohändler, Werkstätten und Gewerbetreibende von Bedeutung ist. Diese Kennzeichen werden für den temporären Einsatz an unterschiedlichen Fahrzeugen genutzt und erlauben es, Fahrzeuge zu überführen, Probefahrten oder Testfahrten durchzuführen. In diesem Beitrag erhalten Sie eine umfassende Übersicht über die rechtlichen Rahmenbedingungen für die rote Nummer – von den gesetzlichen Bestimmungen bis zu den Vorschriften, die bei der Nutzung beachtet werden müssen.

Was ist eine rote Nummer?

Die rote Nummer ist ein spezielles Kfz-Kennzeichen, das vor allem im Kfz-Gewerbe Anwendung findet. Es wird von Autohändlern, Werkstätten und anderen Gewerbetreibenden verwendet, die regelmäßig mit Fahrzeugen arbeiten, die nicht dauerhaft zugelassen sind. Diese Kennzeichen sind besonders praktisch, da sie es ermöglichen, verschiedene Fahrzeuge mit nur einem Kennzeichen zu bewegen. Die rote Nummer ist insbesondere für folgende Zwecke gedacht:

  • Probefahrten: Händler nutzen rote Nummern, um Fahrzeuge potenziellen Käufern vorzuführen.
  • Überführungsfahrten: Fahrzeuge können mithilfe einer roten Nummer von einem Ort zum anderen überführt werden, ohne dass eine reguläre Zulassung erforderlich ist.
  • Testfahrten: Werkstätten nutzen die roten Nummern, um Fahrzeuge nach Reparaturen oder Modifikationen zu testen.

Rechtliche Bestimmungen zur Nutzung der roten Nummer

Die Nutzung der roten Nummer ist in Deutschland streng reglementiert. Es gibt eine Vielzahl von gesetzlichen Bestimmungen, die sowohl die Vergabe als auch die Nutzung dieses Kennzeichens regeln. Diese Regelungen sind in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen festgelegt, wie der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV).

Vergabe der roten Nummer

Die rote Nummer wird von den Zulassungsbehörden ausschließlich an Personen oder Unternehmen vergeben, die einen berechtigten Bedarf nachweisen können. Dies betrifft insbesondere Kfz-Betriebe wie Autohäuser, Werkstätten und Fahrzeughersteller. Voraussetzung für die Vergabe ist unter anderem, dass das Unternehmen eine Gewerbeanmeldung vorlegt, aus der hervorgeht, dass es im Bereich des Kraftfahrzeughandels oder der -herstellung tätig ist. Privatpersonen erhalten die rote Nummer in der Regel nicht.

Zweckgebundene Nutzung

Die Nutzung der roten Nummer ist zweckgebunden. Das bedeutet, dass diese Nummer nur für bestimmte Fahrten verwendet werden darf. Zu den erlaubten Fahrten zählen:

  • Probefahrten: Diese dienen dazu, potenziellen Käufern die Möglichkeit zu geben, ein Fahrzeug vor dem Kauf zu testen.
  • Überführungsfahrten: Hierbei handelt es sich um Fahrten, die notwendig sind, um ein Fahrzeug von einem Ort zum anderen zu bringen, beispielsweise vom Hersteller zum Händler.
  • Testfahrten: Diese werden durchgeführt, um technische Prüfungen am Fahrzeug vorzunehmen.

Jede Nutzung der roten Nummer außerhalb dieser festgelegten Zwecke ist nicht gestattet und kann zu rechtlichen Konsequenzen führen.

Dokumentationspflicht

Eine weitere wichtige gesetzliche Vorgabe ist die Dokumentationspflicht. Bei der Nutzung der roten Nummer muss ein sogenanntes Fahrtenbuch geführt werden. In diesem Fahrtenbuch müssen alle Fahrten, die mit der roten Nummer durchgeführt werden, genau dokumentiert werden. Dies umfasst unter anderem:

  • Datum der Fahrt
  • Start- und Zielort
  • Zweck der Fahrt
  • Gefahrene Strecke

Das Fahrtenbuch muss jederzeit von den zuständigen Behörden eingesehen werden können. Eine ordnungsgemäße und vollständige Führung des Fahrtenbuchs ist daher unerlässlich.

Haftpflichtversicherung

Fahrzeuge, die mit einer roten Nummer bewegt werden, müssen haftpflichtversichert sein. Die Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die bei einem Unfall gegenüber Dritten entstehen. Da die rote Nummer nicht dauerhaft an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden ist, wird die Versicherung in der Regel als Flottenversicherung abgeschlossen. Dabei sind alle Fahrzeuge versichert, die mit der roten Nummer gefahren werden. Es ist wichtig, dass die Versicherung auf die rote Nummer ausgestellt ist, um den gesetzlichen Anforderungen zu genügen.

Missbrauch der roten Nummer

Der Missbrauch einer roten Nummer kann schwerwiegende Konsequenzen haben. Dazu gehört der Entzug der roten Nummer durch die Zulassungsstelle und strafrechtliche Folgen. Missbrauch liegt vor, wenn die rote Nummer für private Fahrten verwendet wird oder wenn Fahrzeuge damit bewegt werden, die nicht unter den zulässigen Verwendungszweck fallen.

Fazit

Rote Nummern bieten eine flexible Lösung für Händler, Werkstätten und andere Gewerbetreibende, die regelmäßig mit nicht zugelassenen Fahrzeugen arbeiten. Sie ermöglichen es, Fahrzeuge legal im Straßenverkehr zu bewegen. Dabei ist jedoch eine strikte Einhaltung der Vorschriften notwendig. Von der Beantragung bis zur Nutzung muss sichergestellt sein, dass die rote Nummer nur für die vorgesehenen Zwecke genutzt wird und dass alle Fahrten korrekt dokumentiert werden.

Falls Sie sich über Möglichkeiten eines individuellen Kennzeichens informieren möchten, können Sie auf Wunschkennzeichen nachlesen, wie Sie Ihr persönliches Kennzeichen gestalten können.

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