Was ist ein Strafverfahren? Infos zum Ablauf
Einen Überblick der Regelungen zum Strafverfahren liefert unser Ratgeber. Wird in Deutschland ein Verdächtiger für das Begehen einer Straftat durch die Polizei ermittelt, so wird im Rahmen vom Strafverfahren (auch Strafprozess) ermittelt, ob es sich dabei tatsächlich um den Täter handelt.
Kann die Unschuld des Angeklagten nachgewiesen werden, wird das Strafverfahren eingestellt. Ist dieser hingegen eindeutig als Täter überführt, legt das Gericht eine Strafe fest. Den Strafrahmen für einzelne Taten definiert das Strafgesetzbuch (StGB).
Doch wie lange dauert ein Strafverfahren eigentlich? Wie läuft ein Strafverfahren genau ab? Was kostet ein Strafverfahren? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend, welche Regelungen die Strafprozessordnung (StPO) für ein Strafverfahren in Deutschland festlegt.
FAQ: Strafverfahren
Das Strafverfahren hat zum Ziel, den Täter einer Straftat zu ermitteln und vor Gericht zur Rechenschaft zu ziehen.
Es besteht im Wesentlichen aus drei Schritten: Ermittlungsverfahren, Zwischenverfahren und Hauptverfahren. Ist dieses abgeschlossen, können noch Rechtsmittel eingelegt werden.
Kommt es zu einer Verurteilung, werden diese dem Täter in Rechnung gestellt. Andernfalls übernimmt die Staatskasse die Kosten.
Inhalt:
Strafverfahren: Definition des Begriffs
Wie lange dauert es, bis ein Strafverfahren eröffnet wird?
Ablauf von einem Strafverfahren
Vor- bzw. Ermittlungsverfahren
Rechtsmittel und Vollstreckung
Strafverfahren: Definition des Begriffs
Im Rahmen von einem Strafverfahren, dessen Ablauf und Grundsätze in der StPO geregelt sind, geht es allgemein darum, den Täter einer Straftat zu ermitteln und diesen entsprechend zur Rechenschaft zu ziehen.
Damit es zur Einleitung von einem Strafverfahren kommt, muss erst einmal eine Straftat vorliegen. Diese ist klar von einer Ordnungswidrigkeit, die beispielsweise im Straßenverkehr begangen werden kann und für die es einen Bußgeldbescheid gibt, abzugrenzen.
Überschreiten Sie die Höchstparkdauer oder leisten sich eine geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitung, sind dies keine Verbrechen oder Ähnliches, die strafrechtlich verfolgt werden müssten.
Allerdings können auch im Straßenverkehr Straftaten verübt werden. So werden die Behörden beispielsweise ein Strafverfahren einleiten, wenn Fahrerflucht nach einem Verkehrsunfall vorliegt.
Wie lange dauert es, bis ein Strafverfahren eröffnet wird?
Das Strafverfahren beginnt schon in dem Moment, in welchem eine Anzeige gestellt oder Ermittlungen von Amts wegen eingeleitet werden. Sobald die Staatsanwaltschaft mit Unterstützung der Polizei tätig wird, Indizien und Beweise zu sammeln, wird das sogenannte Ermittlungsverfahren eröffnet, welches einen Teil des Strafverfahrens darstellt. Weitere Informationen zum Ablauf, erhalten Sie im weiteren Textverlauf.
Ablauf von einem Strafverfahren
Eine erste Anhörung im Strafverfahren kann durch die Polizei erfolgen. Eine erste Anhörung im Strafverfahren kann durch die Polizei erfolgen. Während beim Strafverfahren über die Dauer keine Aussage möglich ist, da diese von vielen Faktoren abhängt, ist der Ablauf des Verfahrens genau geregelt. In den nachfolgenden Abschnitten gehen wir genauer auf die drei wichtigen Phasen vom Strafverfahren ein.
Vor- bzw. Ermittlungsverfahren
Der Beginn vom Strafverfahren ist das Ermittlungsverfahren. Damit dieses eingeleitet wird, muss zunächst einmal der Anfangsverdacht für eine Straftat vorliegen. Dieser kann aufgrund einer Anzeige oder durch Ermittlungen von Amts wegen (bei schweren Straftaten) bestehen.
Liegt eine Strafanzeige vor, wird die Staatsanwaltschaft tätig. Mit Unterstützung der Polizei wird der Sachverhalt ermittelt. Zudem müssen natürlich Indizien und Beweise unter die Lupe genommen werden. Auch die Befragung von Zeugen und dem Verdächtigen gehört zum Ermittlungsverfahren.
Ist das Ermittlungsverfahren abgeschlossen, bestehen drei Optionen. Liegen keine ausreichenden Beweismittel vor, kann die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren bereits zu diesem Zeitpunkt einstellen. Auch der Verteidiger eines Beschuldigten kann nach Akteneinsicht im Strafverfahren dessen Einstellung beantragen.
Die zweite Option stellt der Erlass von einem Strafbefehl dar. Dieser kann durch die Staatsanwaltschaft beantragt werden, wenn es sich um keine schwerwiegende Straftat handelt. Der Strafbefehl ist in aller Regel an eine Geldstrafe geknüpft. Gegen diese kann binnen 14 Tagen Einspruch eingelegt werden.
Ist dies der Fall, tritt Option drei, welche auch bei schwerwiegenden Straftaten Anwendung findet, in Kraft: Die Straftat wird vor Gericht verhandelt.
Gut zu wissen: Die Staatsanwaltschaft ist in diesem Teil vom Strafverfahren verpflichtet, „in beide Richtungen“ zu ermitteln. Das bedeutet, dass sowohl Fakten die gegen, als auch solche, die für den Beschuldigten sprechen, aufgedeckt werden sollen.
Zwischenverfahren
Zum Ablauf des Strafverfahrens gehört auch das Zwischenverfahren.
Entscheidet sich die Staatsanwaltschaft nach dem Ermittlungsverfahren dazu, eine Anklage zu erheben, wird die entsprechende Anklageschrift an das Gericht verschickt und leitet somit das sogenannte Zwischenverfahren ein.
In diesem Stadium wird festgelegt, ob ein Hauptverfahren inklusive Verhandlung vor Gericht eröffnet wird. Zu diesem Zeitpunkt hat auch der Strafverteidiger die Möglichkeit, noch einmal Akteneinsicht zu verlangen und Argumente vorzubringen, die den Angeschuldigten entlasten. Daher ist ein Strafverfahren ohne Anwalt keinesfalls zu empfehlen.
Hauptverfahren
Das Hauptverfahren umfasst die Hauptverhandlung vor Gericht. Der Ablauf des Strafverfahrens ist zu diesem Zeitpunkt noch einmal in drei Schritte unterteilt:
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Eröffnung der Hauptverhandlung: Dieser Teil des Strafverfahrens beginnt mit Fragen zur Person des Angeklagten und der Verlesung der Anklageschrift. Bei mehreren Anklagepunkten kann dies einige Zeit in Anspruch nehmen.
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Beweisaufnahme: Die Beweisaufnahme beginnt mit der Aussage des Angeklagten, die auch verweigert werden kann. Anschließend werden Zeugen vernommen und Beweismittel präsentiert. Zum Ende der Beweisaufnahme hält der Staatsanwalt sein Plädoyer und beantragt die Strafe für den Angeklagten. Danach darf auch der Strafverteidiger sein Plädoyer halten. Das letzte Wort der Beweisaufnahme hat der Angeklagte.
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Urteilsverkündung: Den Abschluss des Hauptverfahrens bildet die Urteilsverkündung des vorsitzenden Richters. Bevor das Urteil gesprochen wird, zieht sich das Gericht noch einmal zur Beratung zurück. Das Strafmaß kann dem Antrag von Staatsanwalt oder Verteidiger entsprechen, aber auch davon abweichen. Ist für das Gericht eine Schuld des Angeklagten nicht bewiesen, kommt auch ein Freispruch im Strafverfahren in Betracht.
Rechtsmittel und Vollstreckung
Nach der Urteilsverkündung können im Strafverfahren noch Rechtsmittel eingelegt werden. Dies geschieht beispielsweise, wenn der Angeklagte mit dem Strafmaß nicht einverstanden ist. Auch die Staatsanwaltschaft kann Rechtsmittel einlegen, sofern das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.
Grundsätzlich ist zwischen den Rechtsmitteln der Berufung und Revision zu unterscheiden. Die Revision ist nur gegen Urteile des Landesgerichts möglich und ermöglicht keine neuen Tatsachen oder Beweismittel. Sie dient vielmehr der Überprüfung des Urteils, insbesondere der korrekten Durchführung der Verfahrensschritte.
Gegen ein Urteil aus einem Strafverfahren vor dem Amtsgericht kann Berufung eingelegt werden. In diesem Fall können neue Tatsachen und Beweismittel vorgelegt werden, und der Fall wird erneut bewertet.
Kosten eines Strafverfahrens
Die Kosten eines Strafverfahrens sind im Gerichtskostengesetz festgelegt. Ein Strafverfahren kann je nach Aufwand hohe Kosten verursachen. Dabei sind verschiedene Kostenfaktoren zu berücksichtigen. Wenn Angeklagte keinen Pflichtverteidiger in Anspruch nehmen, entstehen Anwaltskosten im Strafverfahren gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Zusätzlich zu den Anwaltskosten fallen Verfahrenskosten sowie Gebühren und Auslagen an. Dazu gehören auch Kosten, die im Rahmen des Ermittlungsverfahrens entstanden sind. Die Höhe der Gerichtskosten richtet sich nach der verhängten Strafe und ist in Anlage 1 des Gerichtskostengesetzes (GKG) geregelt.
Wichtig zu wissen: Bei einer Verurteilung muss der Angeklagte in der Regel die Kosten des Strafverfahrens tragen. Bei einem Freispruch werden die Auslagen hingegen vom Staat übernommen.