Verbotene Kennzeichen in Deutschland: Hintergründe und Regelungen im Überblick
Die Vergabe von Kennzeichen für Kraftfahrzeuge unterliegt in Deutschland bestimmten Regelungen, um sicherzustellen, dass die Kombinationen aus Buchstaben und/oder Zahlen auf Nummernschildern keine gesellschaftlichen Normen verletzen. Insbesondere im Zusammenhang mit der nationalsozialistischen Vergangenheit Deutschlands gibt es spezifische Verbote für Nazi-Kennzeichen. Dieser Artikel bietet einen umfassenden Einblick in generell verbotene Kennzeichenkombinationen, die rechtliche Grundlage dafür und spezielle Einschränkungen.
Inhalt:
Generell verbotene Kennzeichenkombinationen
Nazi-Kennzeichen sind verboten
Dafür stehen die einzelnen Nazi-Kennzeichen bzw. –Codes
Kürzel IS ebenfalls untersagt?
Generell verbotene Kennzeichenkombinationen
Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) legt fest, dass Kennzeichen in Deutschland nicht mehr als 8 Zeichen haben dürfen, und die Zahlenkombination darf nicht mit einer Null beginnen. Die Initialen der Fahrzeughalter sind oft beliebt, aber die Zulassungsbehörden müssen sicherstellen, dass die Kennzeichen nicht gegen die guten Sitten verstoßen, wie in § 8 Absatz 1 der FZV festgelegt.
Nazi-Kennzeichen sind verboten
Bundesweit existieren einheitliche Verbote für sogenannte Nazi-Kennzeichen, die sich auf bestimmte Kürzel beziehen, darunter HJ (Hitlerjugend), KZ (Konzentrationslager), SA (Sturmabteilung) und SS (Schutzstaffel). Auf Landesebene können zusätzliche Untersagungen gelten.
Dafür stehen die einzelnen Nazi-Kennzeichen bzw. –Codes
Neben den eindeutig verbotenen Kürzeln wie HJ und SA, gibt es weitere Codes, die im Zusammenhang mit dem Nationalsozialismus stehen, darunter NS (Nationalsozialismus), SD (Reichssicherheitsdienst), N-SU (Nationalsozialistischer Untergrund) und N-PD (Nationaldemokratische Partei Deutschlands).
Kürzel IS ebenfalls untersagt?
Im Zusammenhang mit dem Kürzel IS, das für die Terrormiliz „Islamischer Staat“ steht, gibt es keine einheitliche Regelung in Deutschland. Einige Regionen, wie der Landkreis Marburg-Biedenkopf, Frankfurt, Augsburg und der Landkreis Aichach-Friedberg, haben jedoch beschlossen, Kennzeichen mit dieser Buchstabenkombination zu verbieten. Hierzu gibt es keine einheitliche Regelung auf Bundesebene, daher ist es ratsam, sich bei der örtlichen Zulassungsstelle zu informieren.
Es ist wichtig zu betonen, dass die genannten Regelungen dazu dienen, sicherzustellen, dass Kennzeichen keine beleidigenden oder gesellschaftlich inakzeptablen Botschaften enthalten, insbesondere im Hinblick auf historisch belastete Symbole und Codes.