Verkehrsbehinderung: Mögliche Strafen und Maßnahmen
FAQ
Inhalt:
Bußgeldkatalog: Verkehrsbehinderung
Wann liegt eine Verkehrsbehinderung vor?
Verkehrsbehinderung melden bei der Polizei: So geht’s!
Bußgeldkatalog: Verkehrsbehinderung
Tatbestand | Bußgeld |
---|---|
Sie stellten das Fahrzeug so ab, dass ein anderes Fahrzeug nicht wegfahren konnte. | 20 € |
Sie behinderten durch das Parken Andere. | 20 € |
Sie behinderten durch Außer-Acht-Lassen der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt Andere mehr als nach den Umständen unvermeidbar. | 20 € |
Sie behinderten durch das Abstellen eines Elektrokleinstfahrzeugs auf dem Gehweg / der Radverkehrsanlage / der Fahrbahn / einer Verkehrsfläche Andere. | 20 € |
Sie fuhren ohne triftigen Grund so langsam, dass der Verkehrsfluss behindert wurde. | 20 € |
Sie sicherten als Beteiligter an einem Verkehrsunfall nicht den Verkehr. | 30 € |
Sie sicherten als Beteiligter an einem Verkehrsunfall nicht den Verkehr, so dass es zu einem weiteren Unfall kam. | 35 € |
Wann liegt eine Verkehrsbehinderung vor?
Die Definitionen im Verkehrsrecht unterscheiden zwischen Verkehrsbehinderung, Verkehrshindernis und Verkehrsbeeinträchtigung. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden die Begriffe oft austauschbar verwendet. Hier konzentrieren wir uns auf die Definitionen des Verkehrsrechts.
Ein Verkehrshindernis besteht gemäß § 32 StVO aus Dingen, die den Verkehr behindern, wie Gegenstände auf der Fahrbahn. Verschmutzungen und Flüssigkeiten wie Öl sind ebenfalls eingeschlossen.
Eine Verkehrsbeeinträchtigung zeichnet sich durch Handlungen oder Einrichtungen aus, die Verkehrsteilnehmer beeinträchtigen oder ablenken, gemäß § 33 StVO.
Eine Verkehrsbehinderung liegt vor, wenn der Verkehrsfluss beeinträchtigt ist und ein erhöhtes Unfallrisiko besteht. Beispiele dafür sind Verkehrsunfälle, Staus, Sondertransporte und Veranstaltungen.
Gemäß StVO sollte eine Verkehrsbehinderung grundsätzlich vermieden werden, und Verkehrsteilnehmer müssen sich so verhalten, dass andere nicht geschädigt, gefährdet oder mehr behindert werden, als unvermeidbar.
Wenn eine Verkehrsbehinderung nicht vermieden werden kann, müssen Maßnahmen ergriffen werden, um schwere Unfälle zu verhindern. Dies kann das Absichern von liegengebliebenen Fahrzeugen oder Straßenschäden umfassen.
Fahrende Fahrzeuge können ebenfalls eine Verkehrsbehinderung darstellen. Fahrzeugführer, die zu langsam fahren und den Verkehrsfluss stören, können Sanktionen unterliegen, gemäß § 3 Abs. 2 StVO.
Es hängt auch von den Witterungsbedingungen ab, wann zu langsames Fahren als Verkehrsbehinderung gilt. Bei Glätte und Schnee kann es angebracht oder vorgeschrieben sein, das allgemeine Tempolimit deutlich zu unterschreiten, gemäß § 3 Abs. 1 StVO.
Verkehrsbehinderung melden bei der Polizei: So geht’s!
Bei widerrechtlichen Verkehrsbehinderungen können diese bei der Polizei gemeldet werden. Informationen wie der Anzeigende, Tatort, Tatzeit, Tatfahrzeug, Täter und Verkehrsverstoß sind dabei hilfreich. Beweisfotos können zusätzlich als Belege dienen.