Zulassung eines Gebrauchtwagens: So funktioniert’s bei angemeldeten und abgemeldeten Fahrzeugen
Die Zulassung eines Gebrauchtwagens hängt davon ab, ob das Fahrzeug beim Kauf noch zugelassen oder bereits abgemeldet ist. Erfahren Sie in diesem Ratgeber, wie Sie bei beiden Szenarien vorgehen müssen.
Inhalt:
Umschreibung eines angemeldeten Gebrauchtwagens auf einen neuen Besitzer
Erforderliche Dokumente für die Ummeldung:
Zulassung und Überführung eines abgemeldeten Gebrauchtwagens
Erforderliche Dokumente für die Zulassung eines abgemeldeten Fahrzeugs:
Die Übergabe des Fahrzeugs: Wichtige Dokumente vom alten Halter:
Umschreibung eines angemeldeten Gebrauchtwagens auf einen neuen Besitzer
Wenn der erstandene Wagen noch auf den vorherigen Besitzer zugelassen ist, sollten Sie sich über die Überführungsfahrt einigen. Idealerweise fahren Sie direkt von der Abholstelle zum Zulassungsamt und melden das Fahrzeug dort auf sich um. Dabei ist die Deckungszusage Ihrer Kfz-Versicherung für die Überführungsfahrt entscheidend. Bei einem Unfall bleibt der Schadensfreiheitsrabatt des Verkäufers unberührt, da Versicherungsgesellschaften für solche Fahrten Sonderregelungen haben. In Situationen, in denen eine sofortige Überführungsfahrt zur Zulassungsstelle nicht möglich ist, kann eine vertragliche Vereinbarung zur Ummeldung innerhalb einer bestimmten Frist getroffen werden, oft innerhalb von drei Tagen. Auch hier haftet der Verkäufer nicht, falls vor der Ummeldung ein Unfall passiert. Es ist jedoch ratsam, dass der Verkäufer umgehend eine Kopie des Kaufvertrags an seine Versicherungsgesellschaft sendet, wenn ein auf ihn zugelassenes Fahrzeug verkauft wird.
Erforderliche Dokumente für die Ummeldung:
- Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
- SEPA-Mandat für Lastschrifteinzug der Kfz-Steuer
- Gültiger Bericht über die letzte Hauptuntersuchung (falls vorhanden)
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
- Alte Kennzeichen
- Neue Nummernschilder
- Bei Unternehmen: Gewerbeanmeldung und ggf. Handelsregisterauszug
- Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
- Bei Vertretung: Schriftliche Vollmacht, Personalausweis oder Reisepass von Halter und Bevollmächtigtem
Zulassung und Überführung eines abgemeldeten Gebrauchtwagens
Für ein bereits abgemeldetes Fahrzeug gestaltet sich die Zulassung ebenfalls einfach. Wenn der Standort des Fahrzeugs nicht weit entfernt ist, kann der Käufer nach Vertragsabschluss die Fahrzeugpapiere übernehmen und das Auto anmelden. Die Zulassungsstelle stattet die neuen Nummernschilder aus und das Fahrzeug kann mitgenommen werden.
Tipp: Bringen Sie Ihre Kennzeichenschilder mit, um den Prozess zu beschleunigen. Sie können auch bequem online ein Wunschkennzeichen reservieren und die passenden Schilder direkt nach Hause geliefert bekommen.
Wenn der Standort weiter entfernt ist, können Sie für die Überführung ein Kurzzeitkennzeichen nutzen. Dieses erhalten Sie an jeder Zulassungsstelle unabhängig von Ihrem Wohnort. Achten Sie darauf, dass der Wagen eine gültige Hauptuntersuchung und eine Versicherungsbestätigung hat. Ein Kurzzeitkennzeichen ist fünf Tage lang gültig und verliert danach seine Wirksamkeit.
Erforderliche Dokumente für die Zulassung eines abgemeldeten Fahrzeugs
- Zulassungsbescheinigungen I und II
- eVB-Nummer (Deckungszusage der Versicherung)
- SEPA-Mandat für Kfz-Steuer-Einzug
- Nachweis der letzten Hauptuntersuchung
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
- Abmeldebescheinigung bei Stilllegung vor dem 1. Oktober 2005
- Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Ausweisdokumente
- Bei Vereinen: Vereinsregisterauszug
- Bei Unternehmen: Gewerbeanmeldung und ggf. Handelsregisterauszug
- Bei Vertretung: Schriftliche Vollmacht, Ausweisdokumente von Halter und Bevollmächtigtem
Für die Anmeldung darf keine Kfz-Steuerrückstände vorhanden sein. Bei ausstehender Kfz-Steuer muss diese zuerst beglichen werden.
Die Übergabe des Fahrzeugs: Wichtige Dokumente vom alten Halter:
- Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II
- Nachweis gültiger Hauptuntersuchung (falls vorhanden)
- Nachweis der Stilllegung (falls das Fahrzeug vor dem 1. Oktober 2005 abgemeldet wurde).“
Bitte beachten Sie, dass dies eine allgemeine Information ist und je nach regionalen Vorschriften oder Gesetzen variieren kann.