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Häufige Fragen zur Zulassung von Importfahrzeugen

Zulassung von Importfahrzeugen

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Der Import von Fahrzeugen ist eine spannende Möglichkeit, ein Auto aus dem Ausland nach Deutschland zu bringen. Allerdings tauchen häufig Fragen zur Zulassung auf, die bei Fahrzeugimporten berücksichtigt werden müssen. Dieser Beitrag beleuchtet die häufigsten Fragen rund um die Zulassung von Importfahrzeugen und gibt wichtige Hinweise, worauf man achten sollte. Egal, ob es um die Fahrzeugpapiere, Zollabfertigung oder die Kosten geht – dieser umfassende Leitfaden klärt alle wesentlichen Punkte.

1. Was ist bei der Zulassung eines Importfahrzeugs zu beachten?

Die Zulassung eines importierten Fahrzeugs unterscheidet sich in einigen Punkten von der Zulassung eines in Deutschland gekauften Fahrzeugs. Grundsätzlich gelten in Deutschland strenge Regelungen, die sicherstellen sollen, dass jedes Fahrzeug den hiesigen Sicherheits- und Umweltstandards entspricht. Die wichtigsten Punkte sind:

  • Technische Anforderungen: Importierte Fahrzeuge müssen den deutschen Normen entsprechen, insbesondere in Bezug auf Abgaswerte, Sicherheitsstandards und Lärmbelastung. Fahrzeuge aus der EU haben in der Regel weniger Anpassungsbedarf als Fahrzeuge aus Nicht-EU-Ländern.
  • Typengenehmigung: Fahrzeuge aus EU-Ländern verfügen meist über eine europäische Typgenehmigung (auch EG-Typgenehmigung genannt). Diese vereinfacht den Zulassungsprozess erheblich. Bei Fahrzeugen aus Nicht-EU-Ländern ist hingegen häufig eine Einzelgenehmigung erforderlich.
  • TÜV-Prüfung: Jedes Importfahrzeug muss eine technische Prüfung (Hauptuntersuchung) durch den TÜV, DEKRA oder eine andere zugelassene Prüfstelle durchlaufen. Bei Fahrzeugen ohne europäische Typgenehmigung kann auch eine Vollabnahme nötig sein.

2. Welche Unterlagen werden zur Zulassung eines Importfahrzeugs benötigt?

Die Zulassung eines importierten Fahrzeugs erfordert eine Reihe von Dokumenten. Hier sind die wichtigsten:

  • Fahrzeugpapiere: Dazu gehören die ausländischen Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil II oder vergleichbare Dokumente).
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung: Diese bestätigt, dass gegen das Fahrzeug keine Bedenken im Sinne des deutschen Zulassungsrechts bestehen. Diese Bescheinigung erhält man beim Zoll.
  • Zollabfertigungsdokumente: Wenn das Fahrzeug aus einem Nicht-EU-Land importiert wurde, müssen die Zollformalitäten abgeschlossen sein. Dies schließt die Zahlung der Einfuhrumsatzsteuer und gegebenenfalls Zollgebühren ein.
  • TÜV-Prüfbericht: Der Bericht der Hauptuntersuchung oder, falls erforderlich, der Vollabnahme.
  • Versicherungsnachweis: Wie bei jedem in Deutschland zugelassenen Fahrzeug muss auch ein Importfahrzeug eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung haben. Die Bestätigung darüber wird in Form einer elektronischen Versicherungsbestätigungsnummer (eVB) eingereicht.
  • Personalausweis oder Reisepass: Zur Identifikation des Halters ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass erforderlich.

3. Wie läuft die Zollabfertigung bei Importfahrzeugen ab?

Fahrzeuge aus Nicht-EU-Ländern müssen beim deutschen Zoll angemeldet werden. Dabei fallen in der Regel Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Zölle an. Diese Gebühren sind abhängig von verschiedenen Faktoren wie dem Kaufpreis des Fahrzeugs und dessen Herkunftsland.

Der Prozess sieht wie folgt aus:

  • Zollanmeldung: Direkt nach der Einfuhr muss das Fahrzeug beim Zoll angemeldet werden.
  • Abwicklung der Zollformalitäten: Der Zoll prüft die Unterlagen und erhebt die entsprechenden Abgaben. Nach der Abwicklung erhält der Fahrzeughalter die sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung.
  • Zollfreie Fahrzeuge: Fahrzeuge aus EU-Ländern sind zollfrei, sofern sie innerhalb der EU produziert wurden. Auch hier muss allerdings ein Nachweis erbracht werden, dass alle relevanten Abgaben bezahlt wurden.

4. Muss ein Importfahrzeug umgerüstet werden?

Ob ein importiertes Fahrzeug umgerüstet werden muss, hängt davon ab, aus welchem Land es stammt und ob es den deutschen Vorschriften entspricht. Besonders bei Fahrzeugen aus den USA oder Japan sind häufige Umrüstungen nötig:

  • Beleuchtung: Blinker, Rücklichter und Scheinwerfer müssen häufig an europäische Normen angepasst werden. Auch die Leuchtstärke und -farbe kann variieren.
  • Abgaswerte: Fahrzeuge aus Ländern mit weniger strengen Umweltauflagen müssen oft so umgerüstet werden, dass sie die deutschen Abgasnormen erfüllen.
  • Tachometer: Wenn das Tachometer in Meilen pro Stunde (mph) anzeigt, muss es auf Kilometer pro Stunde (km/h) umgerüstet werden.

5. Was kostet die Zulassung eines Importfahrzeugs?

Die Kosten für die Zulassung eines Importfahrzeugs sind von verschiedenen Faktoren abhängig, darunter:

  • Ob das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung besitzt oder nicht.
  • Welche Umrüstungen eventuell nötig sind.
  • Die Gebühren für die technischen Prüfungen (TÜV, DEKRA etc.).

Auch die Beantragung eines Wunschkennzeichens kann zusätzliche Gebühren mit sich bringen. Ein Wunschkennzeichen kann über verschiedene Portale, wie zum Beispiel zulassung.de, reserviert werden.

6. Wie lange dauert die Zulassung eines Importfahrzeugs?

Die Dauer der Zulassung hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Vollständigkeit der Unterlagen: Je vollständiger die Dokumente vorliegen, desto schneller kann die Zulassung erfolgen.
  • Technische Prüfungen: Sollte eine Vollabnahme nötig sein, kann dies die Dauer verlängern.
  • Zollabfertigung: Wenn das Fahrzeug aus einem Nicht-EU-Land stammt, muss die Zollabwicklung abgeschlossen sein, bevor die Zulassung erfolgen kann.

In der Regel dauert die Zulassung eines Importfahrzeugs einige Tage bis mehrere Wochen, je nachdem, wie aufwendig der Prozess ist.

7. Was ist eine Vollabnahme und wann ist sie erforderlich?

Eine Vollabnahme nach §21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist immer dann erforderlich, wenn das Fahrzeug keine europäische Typgenehmigung besitzt. Dies ist häufig bei Fahrzeugen aus Nicht-EU-Ländern der Fall. Bei der Vollabnahme prüft eine autorisierte Prüforganisation das Fahrzeug auf seine Verkehrstauglichkeit und stellt sicher, dass es den deutschen Vorschriften entspricht.

Die Vollabnahme umfasst dabei alle relevanten technischen Bereiche, darunter:

  • Fahrzeugsicherheit: Bremsen, Beleuchtung, Lenkung und Reifen werden überprüft.
  • Abgaswerte: Es wird kontrolliert, ob das Fahrzeug die deutschen Umweltstandards einhält.

8. Was ist der Unterschied zwischen einer EG-Typgenehmigung und einer Einzelgenehmigung?

  • EG-Typgenehmigung: Diese Genehmigung gilt innerhalb der gesamten Europäischen Union. Fahrzeuge, die über eine solche Genehmigung verfügen, entsprechen den EU-Standards und können ohne zusätzliche technische Überprüfungen zugelassen werden.
  • Einzelgenehmigung: Fahrzeuge ohne EG-Typgenehmigung, wie sie häufig aus Nicht-EU-Ländern importiert werden, benötigen eine Einzelgenehmigung. Diese stellt sicher, dass das Fahrzeug die nationalen Vorschriften erfüllt und ist in der Regel mit einer technischen Prüfung (Vollabnahme) verbunden.

9. Kann man ein Importfahrzeug vor der Zulassung schon nutzen?

Nein, ein Importfahrzeug darf ohne Zulassung nicht auf deutschen Straßen bewegt werden. Allerdings besteht die Möglichkeit, ein sogenanntes Kurzzeitkennzeichen zu beantragen. Mit diesem Kennzeichen darf das Fahrzeug für einen begrenzten Zeitraum im Straßenverkehr bewegt werden, zum Beispiel um es zur Prüfstelle oder zur Werkstatt zu bringen.

10. Gibt es besondere Versicherungsbedingungen für Importfahrzeuge?

Für importierte Fahrzeuge gelten grundsätzlich die gleichen Versicherungsbedingungen wie für in Deutschland gekaufte Fahrzeuge. Allerdings können die Versicherungsgesellschaften zusätzliche Informationen oder Gutachten verlangen, besonders wenn es sich um exotische oder seltene Modelle handelt. Hier ist es ratsam, frühzeitig Kontakt mit der Versicherung aufzunehmen und die notwendigen Unterlagen vorzubereiten.

Fazit

Die Zulassung eines Importfahrzeugs in Deutschland kann kompliziert erscheinen, aber mit den richtigen Informationen und Unterlagen lässt sich der Prozess meist zügig abwickeln. Besonders wichtig ist es, sicherzustellen, dass das Fahrzeug den deutschen Vorschriften entspricht und alle notwendigen Dokumente vorliegen. Wer sich rechtzeitig um die technischen Prüfungen und Zollformalitäten kümmert, kann sein Importfahrzeug schnell auf die Straße bringen – vielleicht sogar mit einem individuell gestalteten Wunschkennzeichen.

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