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Zulassung nach einem Fahrzeugimport: Schritt für Schritt

Zulassung nach einem Fahrzeugimport: Schritt für Schritt

Einleitung

Die Zulassung eines importierten Fahrzeugs in Deutschland erfordert eine sorgfältige Vorbereitung, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen und technischen Anforderungen erfüllt werden. Diese Schritt-für-Schritt-Anleitung führt Sie durch den gesamten Prozess und erklärt, welche Dokumente Sie benötigen, um Ihr Auto aus dem Ausland anzumelden.

Schritt 1: Zoll- und Steuerformalitäten

Bevor Sie Ihr Fahrzeug in Deutschland zulassen können, müssen die Zoll- und Steuerformalitäten erledigt werden. Wenn Sie ein Fahrzeug aus einem EU-Land importieren, ist in der Regel keine Zollgebühr fällig, aber die Mehrwertsteuer muss je nach Fahrzeugalter entrichtet werden. Bei Fahrzeugen aus Nicht-EU-Ländern müssen Zollabgaben und die Einfuhrumsatzsteuer gezahlt werden.

Schritt 2: Technische Überprüfung und Abnahme

Nach der Einfuhr des Fahrzeugs ist eine technische Abnahme erforderlich, um sicherzustellen, dass das Fahrzeug den deutschen Sicherheitsstandards entspricht. Hierzu zählen:

  • Hauptuntersuchung (HU): Auch bekannt als TÜV-Prüfung, die sicherstellt, dass das Fahrzeug verkehrssicher ist.
  • Abgasuntersuchung (AU): Diese Prüfung stellt sicher, dass die Emissionen den deutschen Vorschriften entsprechen.
  • COC-Papiere (Certificate of Conformity): Falls vorhanden, bestätigt dieses Dokument, dass das Fahrzeug den EU-Standards entspricht. Ist kein COC vorhanden, wird eine Einzelabnahme benötigt.

Schritt 3: Dokumente für die Zulassung vorbereiten

Um Ihr Importauto zuzulassen, müssen Sie verschiedene Dokumente bei der Zulassungsstelle vorlegen. Zu den wichtigsten Unterlagen gehören:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief): Dieser Nachweis dokumentiert den Besitz des Fahrzeugs.
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer): Eine elektronische Versicherungsbestätigung, die den notwendigen Haftpflichtschutz nachweist.
  • Nachweis der Hauptuntersuchung: Der aktuelle TÜV-Bericht.
  • Zollbescheinigung: Falls aus einem Nicht-EU-Land importiert, ist ein Nachweis über die Zahlung der Zollabgaben erforderlich.

Schritt 4: Fahrzeug bei der Zulassungsstelle anmelden

Sobald Sie alle Unterlagen zusammen haben, können Sie die Zulassungsstelle aufsuchen und Ihr Fahrzeug anmelden. Die Zulassungsstelle prüft Ihre Dokumente, und Sie erhalten die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) sowie die Plaketten für Ihre Nummernschilder. Falls Sie ein Wunschkennzeichen möchten, sollten Sie dieses vorab reservieren, um es direkt bei der Zulassung zu verwenden.

Fazit

Die Zulassung eines importierten Fahrzeugs in Deutschland erfordert einige zusätzliche Schritte, verglichen mit der Zulassung eines inländischen Fahrzeugs. Indem Sie sich gut vorbereiten und alle notwendigen Unterlagen zusammenstellen, können Sie den Prozess jedoch reibungslos durchlaufen. Denken Sie daran, Ihr Wunschkennzeichen frühzeitig zu reservieren, um Ihrem Fahrzeug eine persönliche Note zu verleihen und Zeit zu sparen.

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