Zulassung von EU-Gebrauchtwagen: Erforderliche Schritte und Dokumente
Bevor Sie einen importierten Gebrauchtwagen aus der EU zulassen können, sollten Sie einige wichtige Details beachten. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Dokumente Sie für die Zulassung benötigen und warum für Gebrauchtwagen in der Regel keine Umsatzsteuererklärung erforderlich ist.
Inhalt:
Erforderliche Unterlagen für die Zulassung eines importierten Gebrauchtwagens
EWG-Übereinstimmungsbescheinigung für EU-Gebrauchtwagen
Wann ist eine Umsatzsteuererklärung erforderlich?
Keine Notwendigkeit mehr für eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kraftfahrt-Bundesamtes
Erforderliche Unterlagen für die Zulassung eines importierten Gebrauchtwagens
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Meldebescheinigung)
- Original-Fahrzeugpapiere aus dem Ausland, entweder die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung oder ein technisches Gutachten von TÜV oder Dekra
- Kaufvertrag oder Rechnung (als Eigentumsnachweis)
- SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer
- Ausländische Kennzeichen (falls das Fahrzeug noch zugelassen ist)
- Für Vertretung: schriftliche Vollmacht des Halters, Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung) des Bevollmächtigten und des Fahrzeughalters
- Minderjährige: Schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mit deren Ausweisen
- Für Unternehmen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug (falls eingetragen)
- Für Vereine: Auszug aus dem Vereinsregister
- Wunschkennzeichen online reservieren
EWG-Übereinstimmungsbescheinigung für EU-Gebrauchtwagen
Besitzen Sie eine EWG-Übereinstimmungsbescheinigung für Ihren Gebrauchtwagen aus der EU? Falls ja, können Sie diesen problemlos bei der Kfz-Behörde zulassen. Bei Fahrzeugen über drei Jahre alt, beachten Sie die Fristen für die Hauptuntersuchung. Sollten Sie keine gültige EWG-Übereinstimmungsbescheinigung besitzen, gestaltet sich das Verfahren ebenfalls einfach. Sie können beim TÜV oder der Dekra ein technisches Gutachten erstellen lassen, ähnlich wie bei einem deutschen Gebrauchtwagen, der zur Hauptuntersuchung muss. Mit diesem Gutachten ist dann die Zulassung möglich.
Wann ist eine Umsatzsteuererklärung erforderlich?
Eine Umsatzsteuererklärung müssen Sie nur für einen EU-Neuwagen abgeben. Ein Fahrzeug gilt laut EU-Recht als neu, wenn es weniger als 6000 Kilometer gefahren ist und nicht älter als sechs Monate ist. Die Umsatzsteuererklärung müssen Sie innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt des Fahrzeugs bei der Kfz-Zulassungsstelle vorlegen. Die Zulassungsbescheinigung Teil I und II erhalten Sie erst danach. Innerhalb von zehn Tagen müssen Sie die Umsatzsteuererklärung an Ihr zuständiges Finanzamt senden.
Keine Notwendigkeit mehr für eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kraftfahrt-Bundesamtes
Früher wurde oft die Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der Zulassung gefordert. Seit dem 1. März 2007 ist dies jedoch nicht mehr erforderlich. Diese Bescheinigung galt als Nachweis dafür, dass es keine Diebstahlsanzeige für das Fahrzeug gibt und es bisher in Deutschland nicht zugelassen war.