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Zulassung von Leasingfahrzeugen: Ein Überblick

Zulassung von Leasingfahrzeugen: Ein Überblick

Einleitung

Die Zulassung eines Leasingfahrzeugs unterscheidet sich in einigen Punkten von der Zulassung eines gekauften Fahrzeugs. Dieser umfassende Leitfaden erklärt die Schritte, die Sie bei der Zulassung eines Leasingfahrzeugs beachten müssen, sowie die Besonderheiten und wichtigen rechtlichen Aspekte, die mit einem Leasingfahrzeug verbunden sind.

Wichtige Unterlagen für die Zulassung eines Leasingfahrzeugs

Für die Zulassung eines Leasingfahrzeugs benötigen Sie spezielle Dokumente, die Sie vorab bereithalten sollten. Dazu gehören:

  • Personalausweis oder Reisepass: Dieser wird zur Identifikation des Fahrzeughalters benötigt.
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief): Dieser verbleibt in der Regel bei der Leasinggesellschaft, Sie erhalten aber eine Kopie, die für die Zulassung notwendig ist.
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer): Eine elektronische Versicherungsbestätigung, die den Haftpflichtversicherungsschutz für das Leasingfahrzeug nachweist.
  • Vollmacht der Leasinggesellschaft: Falls die Zulassung nicht direkt durch die Leasinggesellschaft erfolgt, benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht.
  • Leasingvertrag: Dieser dient als Nachweis des Leasingverhältnisses und wird in der Regel ebenfalls benötigt.

Besonderheiten bei der Zulassung von Leasingfahrzeugen

Bei der Zulassung eines Leasingfahrzeugs gibt es einige Besonderheiten zu beachten:

  • Eigentum: Der Fahrzeugbrief bleibt in der Regel bei der Leasinggesellschaft, da diese der rechtliche Eigentümer des Fahrzeugs ist. Sie erhalten lediglich eine Kopie für die Zulassung.
  • Versicherung: Die Versicherungspflicht liegt in der Regel beim Leasingnehmer. Achten Sie darauf, dass die Versicherung den Anforderungen der Leasinggesellschaft entspricht.
  • Wunschkennzeichen: Sie können ein Wunschkennzeichen für Ihr Leasingfahrzeug auswählen und dieses vor der Zulassung reservieren.

So funktioniert die Zulassung

Die Zulassung eines Leasingfahrzeugs erfolgt in der Regel durch den Leasingnehmer, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Hier sind die Schritte, die Sie befolgen sollten:

  • Unterlagen zusammenstellen: Stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Dokumente, einschließlich der Vollmacht und der eVB-Nummer, vollständig sind.
  • Kennzeichen reservieren: Wenn Sie ein Wunschkennzeichen möchten, sollten Sie dieses rechtzeitig reservieren.
  • Zulassungsstelle aufsuchen: Mit den vorbereiteten Unterlagen können Sie die Zulassung bei der zuständigen Behörde abschließen und das Fahrzeug offiziell anmelden.

Fazit

Die Zulassung eines Leasingfahrzeugs erfordert einige spezielle Schritte, die sich von der Zulassung eines gekauften Fahrzeugs unterscheiden. Indem Sie sich gut vorbereiten und alle notwendigen Unterlagen bereithalten, können Sie den Prozess reibungslos gestalten. Ein Wunschkennzeichen verleiht Ihrem Fahrzeug eine persönliche Note und kann bequem online reserviert werden, bevor Sie den Zulassungsprozess abschließen.

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