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Leitfaden für die Zulassung von Neuwagen aus dem EU-Ausland

Wenn Sie die Zulassung eines Neuwagens aus einem EU-Land vornehmen möchten, gestaltet sich der Prozess etwas anders als bei einem inländischen Neuwagen. Hier sind die zusätzlichen Dokumente, die neben den üblichen Unterlagen benötigt werden:

Zulassung von Neuwagen aus dem EU-Ausland

Inhalt:

Unterlagen für die Zulassung eines importierten EU-Neuwagens

Wunschkennzeichen Reservierung

Eigentumsnachweis für einen importierten EU-Neuwagen

Die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Dokument)

Die Einfuhrumsatzsteuer

Import durch einen Händler

Eigenimport

Unterlagen für die Zulassung eines importierten EU-Neuwagens

  • WG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Dokument) oder Vollabnahme durch den TÜV
  • Eigentumsnachweis: Originalrechnung oder -kaufvertrag
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer
  • Siebenstellige eVB-Nummer (Versicherungsbestätigung)

Zusätzliche Nachweise in spezifischen Fällen:

  • Firmen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug (falls vorhanden)
  • Vereine: Auszug aus dem Vereinsregister
  • Minderjährige: Schriftliche Einverständniserklärungen und Personalausweise der Erziehungsberechtigten
  • Bei Vertretung: Schriftliche Vollmacht, sowie Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebescheinigung) des Fahrzeughalters und des Bevollmächtigten

Wunschkennzeichen Reservierung

Ein wichtiger Schritt bei der Zulassung eines Neuwagens ist die Reservierung individueller Kennzeichen. Erfahren Sie, wie Sie bequem online Ihr Wunschkennzeichen sichern können und welche Möglichkeiten es gibt.

Der Eigentumsnachweis für einen importierten EU-Neuwagen

Um das Fahrzeug als Eigentum nachzuweisen, benötigen Sie den Kaufvertrag und die Rechnung. Außerdem ist die Bestätigung des Herstellers erforderlich, dass für den EU-Neuwagen noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz-Brief) vorliegt.

Die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Dokument)

Dieses Dokument bestätigt die Typengenehmigung und Prüfung des Fahrzeugs nach EU-Standards. Es ist entscheidend für die Zulassung und ermöglicht die Ausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II durch die deutsche Zulassungsstelle.

Die Einfuhrumsatzsteuer

Bei Importen aus der EU ist die Einfuhrumsatzsteuer relevant. Neuwagen, die weniger als sechs Monate alt sind oder weniger als 6000 Kilometer gefahren wurden, gelten als solche. Die Erklärung dazu reichen Sie bei der Zulassung ein.

Import durch einen Händler

Händler können den Wagen zunächst zulassen und die Umsatzsteuer steuerlich geltend machen. Wenn Sie den Wagen privat kaufen, regelt der Händler die Umsatzsteuer auf seiner Rechnung.

Eigenimport

Die Behandlung der Umsatzsteuer beim Eigenimport hängt von verschiedenen Kriterien ab. Die entrichtete Umsatzsteuer wird je nach Kaufsituation und -ort unterschiedlich gehandhabt. Es ist ratsam, bei Fragen einen Steuerberater hinzuzuziehen.

Prüfen Sie jetzt die Verfügbarkeit für Ihr Wunschkennzeichen: